Einreise Australien Deutsche: Warum eVisitor und NZeTA keine Arbeitserlaubnis sind
Tipps · 31.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Für die Einreise nach Australien brauchen Sie als Deutsche oder Deutscher vor dem Abflug ein Visum oder eine ETA, in der Regel das gebührenfreie eVisitor-Visum. Für Neuseeland genügt bei einem Besuch von weniger als drei Monaten die NZeTA. Beide Genehmigungen sind Besuchsgenehmigungen: Arbeiten dürfen Sie damit weder in Australien noch in Neuseeland.
Australien: eVisitor oder ETA?
Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reisehinweisen, dass deutsche Staatsangehörige für Australien ein Visum oder eine ETA brauchen, beantragt vor der Reise. Reisenden aus Deutschland wird das kostenlose eVisitor-Visum angeboten. Beide Genehmigungen gelten nur für Besuche.
Das eVisitor-Visum (Subclass 651) gilt nach Angaben des australischen Innenministeriums (Department of Home Affairs) 12 Monate ab Erteilung, mit Aufenthalten von bis zu drei Monaten nach jeder Einreise. Die Electronic Travel Authority (Subclass 601) erlaubt ebenfalls bis zu drei Monate pro Einreise.
| Merkmal | eVisitor (Subclass 651) | ETA (Subclass 601) |
|---|---|---|
| Kosten | gebührenfrei | keine Visumgebühr, aber AUD 20 Servicegebühr in der ETA-App |
| Aufenthalt | bis zu drei Monate pro Einreise, Gültigkeit 12 Monate ab Erteilung | bis zu drei Monate pro Einreise |
| Arbeit | nicht erlaubt | nicht erlaubt |
| Studium | bis zu drei Monate insgesamt | auf der offiziellen Seite prüfen |
Beim Studium ist die Grenze des eVisitor wichtig: Home Affairs schreibt, dass ein Studentenvisum besser passen kann, wenn das Studium der Hauptgrund der Reise ist. Welche Genehmigung zu Ihrer Reise passt, entscheiden Sie anhand der offiziellen Seiten, denn die Bedingungen können sich ändern.
Neuseeland: Visa Waiver und NZeTA
Deutschland steht auf der Visa-Waiver-Liste von Neuseeland. Deshalb brauchen Sie für einen Besuch von weniger als drei Monaten kein Besuchervisum. Vor dem Abflug müssen Sie aber eine New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) beantragen.
Das Auswärtige Amt nennt weitere Bedingungen: Sie brauchen ein Rückreise- oder Weiterreiseticket, und auf Verlangen müssen Sie nachweisen, dass Ihr Geld für den Aufenthalt reicht. Die Höhe der NZeTA-Gebühr lesen Sie am besten direkt im Antrag nach.
Wichtig für alle, die Arbeit suchen: Jede Art von bezahlter Arbeit in Neuseeland erfordert ein Visum. Immigration New Zealand (INZ) schreibt ausdrücklich, dass, wer in Neuseeland arbeiten oder leben möchte, ein Arbeits- oder Aufenthaltsvisum braucht.
Besuchen heißt nicht arbeiten
An diesem Punkt planen Reisende am häufigsten falsch. Eine Einreisegenehmigung öffnet die Tür ins Land, sie erlaubt aber keine Beschäftigung. Home Affairs kann ein eVisitor-Visum widerrufen, wenn Sie arbeiten oder eine Arbeit beabsichtigen.
Für eine Stelle brauchen Sie ein Visum mit Arbeitserlaubnis. Welche Wege es dafür aus Deutschland gibt, vergleicht unser Beitrag Jobs in Australien für Deutsche: Working Holiday oder Visumsponsoring.
- Working Holiday Visum (Subclass 417): für Work and Travel; mehr dazu in unserem Beitrag zum Visum 417 für Deutsche.
- Skills in Demand (Subclass 482): ein Arbeitsvisum mit Visumsponsoring durch den Arbeitgeber, erklärt in unserem Leitfaden zum Skills-in-Demand-Visum.
- AEWV für Neuseeland: das Accredited Employer Work Visa, beschrieben im AEWV-Leitfaden.
- Working Holiday in Neuseeland: für 18- bis 30-Jährige; die Bedingungen stehen im Beitrag Working Holiday Neuseeland.
Auch bei Stellenangeboten lohnt der Blick auf das Visum. Wer Ihnen anbietet, mit einem Besuchsvisum zu arbeiten, bietet etwas an, das die Regeln nicht erlauben. Woran Sie unseriöse Angebote erkennen, lesen Sie im Beitrag Jobangebot aus Australien oder Betrug?.
Reisepass und Transit: Was oft übersehen wird
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Ihre Reisedokumente für den gesamten Aufenthalt gültig sein müssen. Prüfen Sie das Ablaufdatum deshalb nicht erst am Flughafen, sondern vor dem Antrag. Ein Reisepass ist nach § 5 PassG zehn Jahre gültig, bei Menschen unter 24 Jahren sechs Jahre, und eine Verlängerung ist nicht möglich.
Reisen Sie mit Kindern, hilft eine Auskunft der Australischen Botschaft in Berlin: Ein gültiger Kinderreisepass, ausgestellt für deutsche Minderjährige unter 12 Jahren, ist für Reisen nach Australien akzeptabel.
Auch Umsteigen kann ein Visum auslösen. Bei einem Transit in Australien von mehr als acht Stunden brauchen deutsche Staatsangehörige nach dem Auswärtigen Amt ein Transitvisum, selbst wenn sie den Transitbereich nicht verlassen. Planen Sie bei langen Zwischenstopps deshalb das Visum mit ein.
Neu seit Juli 2026: Working Holiday bis 35
Für alle, die später mit Work and Travel kommen wollen, hat sich etwas geändert: Home Affairs hat angekündigt, dass Inhaber eines deutschen Passes seit dem 1. Juli 2026 das Working Holiday Visum (Subclass 417) beantragen können, wenn sie beim Antrag 18 bis 35 Jahre alt sind. Der Antrag muss bis zum Tag vor dem 36. Geburtstag gestellt sein. Das Working Holiday Visum ist ein eigenes Visum mit Arbeitserlaubnis, das Sie vor der Reise beantragen, keine Besuchsgenehmigung.
Die Bearbeitung dauert nach Angaben von Home Affairs im Durchschnitt voraussichtlich etwa drei Monate. Planen Sie deshalb nicht mit einem festen Abflugtermin, solange das Visum nicht erteilt ist. Wie der Antrag abläuft, steht in unserem Beitrag zum Working Holiday Visum bis 35.
Dazu kommt eine Regel für die Zeit danach: Die Gesamtzeit auf einem ersten Working Holiday Visum und einem anschließenden Besuchervisum beträgt nach Home Affairs 12 aufeinanderfolgende Monate, außer bei außergewöhnlichen Umständen. Ein eVisitor-Visum verlängert Ihren Aufenthalt in diesem Fall also nicht.
Einreise Schritt für Schritt
- Reisezweck klären: Urlaub, kurzer Besuch oder später arbeiten? Für Arbeit brauchen Sie ein anderes Visum als eVisitor, ETA oder NZeTA.
- Reisepass prüfen: Er muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein; bei Kindern gilt der Kinderreisepass nur unter den genannten Bedingungen.
- Australien beantragen: eVisitor über Home Affairs oder ETA über die ETA-App, jeweils vor dem Abflug.
- Neuseeland beantragen: NZeTA vor der Reise, dazu ein Rück- oder Weiterreiseticket und bei Bedarf einen Geldnachweis bereithalten.
- Transit prüfen: Bei mehr als acht Stunden in Australien ein Transitvisum einplanen.
- Unterlagen digital sichern: Genehmigungen, Reisepass-Scan und Tickets in einem Ordner ablegen.
Wer Arbeit sucht, kann die Wartezeit nutzen: Einen englischen CV schreiben Sie mit Build AI CV, bevor Sie sich bewerben. Wie eine Stelle mit Visumsponsoring aussieht, zeigt zum Beispiel die Anzeige als Head Chef in Brisbane.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- eVisitor oder ETA als Arbeitsvisum behandeln: Beide erlauben nur Besuche, und Arbeit kann zum Widerruf führen.
- Das Working Holiday Visum im Land beantragen: Home Affairs kann es nicht erteilen, wenn Sie als Besucher nach Australien einreisen; Sie müssen für die Erteilung außerhalb Australiens sein. Mehr dazu im Beitrag Erste Schritte beim Work and Travel.
- Nach dem Working Holiday ein eVisitor-Visum erhalten: Mit der Erteilung des anderen Visums endet das Working Holiday Visum samt Arbeitserlaubnis. Beantragen Sie das zweite Visum erst, wenn Sie damit einreisen wollen.
- Zu früh buchen: Für das Working Holiday Visum warnen die deutschen Auslandsvertretungen vor längeren Bearbeitungszeiten und empfehlen, bezahlte Flüge oder Unterkünfte erst nach Erhalt des Visums zu buchen.
- Den Pass zu knapp planen: Er muss für den ganzen Aufenthalt gelten. Mehr zu den Unterlagen steht in unserer Unterlagen-Checkliste.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als Deutsche oder Deutscher ein Visum für Australien?
Ja, entweder ein Visum oder eine ETA. Nach dem Auswärtigen Amt müssen Sie das vor der Reise beantragen, und für Reisende aus Deutschland ist das gebührenfreie eVisitor-Visum vorgesehen. Ihr Reisedokument muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein.
Was kostet die ETA für Australien?
Für die Electronic Travel Authority (Subclass 601) fällt laut Home Affairs keine Visumgebühr an, aber eine Servicegebühr von AUD 20 in der australischen ETA-App. Der Aufenthalt ist pro Einreise auf bis zu drei Monate begrenzt, und mit der ETA dürfen Sie nicht arbeiten.
Darf ich mit dem eVisitor-Visum in Australien arbeiten?
Nein. Das eVisitor-Visum (Subclass 651) ist kein Arbeitsvisum, und Home Affairs kann es widerrufen, wenn Sie arbeiten oder eine Arbeit beabsichtigen. Wer in Australien arbeiten möchte, braucht ein Visum mit Arbeitserlaubnis, zum Beispiel das Working Holiday Visum oder ein Arbeitsvisum mit Sponsor.
Brauche ich für Neuseeland ein Visum?
Für einen Besuch von weniger als drei Monaten nicht, denn Deutschland steht auf der Visa-Waiver-Liste Neuseelands. Sie brauchen aber vor der Reise eine NZeTA, und Immigration New Zealand verlangt für Arbeit oder einen längeren Aufenthalt ein Arbeits- oder Aufenthaltsvisum.
Gilt der Kinderreisepass für Australien?
Ja, nach Angaben der Australischen Botschaft in Berlin ist ein gültiger Kinderreisepass akzeptabel, wenn er für ein deutsches Kind unter 12 Jahren ausgestellt wurde. Prüfen Sie trotzdem, ob er für die gesamte Reise gültig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Australien brauchen Sie als Deutsche oder Deutscher ein Visum oder eine ETA, in der Regel das gebührenfreie eVisitor-Visum.
- Für Neuseeland genügt bei weniger als drei Monaten Besuch die NZeTA, dazu ein Rück- oder Weiterreiseticket.
- eVisitor, ETA und NZeTA sind keine Arbeitsvisa; Arbeit kann zum Widerruf führen.
- Ihr Reisepass muss für den gesamten Aufenthalt gültig sein; ein Transit über acht Stunden braucht in Australien ein Visum.
- Für eine Stelle brauchen Sie ein Visum mit Arbeitserlaubnis, zum Beispiel Working Holiday, Skills in Demand oder AEWV.
#einreise australien #evisitor #eta #nzeta #neuseeland #visum
Führungszeugnis fürs Visum: So beantragen Sie es für Australien und Neuseeland ohne Umwege
Gesellenbrief auf Englisch: Warum Sie die Übersetzung zuerst bei Ihrer Kammer anfragen sollten
Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen: online mit eID oder per Brief über Konsulat und Notar?