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Working Holiday Australien: Erste Schritte in Woche eins, die über Ihr zweites Jahr mitentscheiden

Tipps · 28.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Eine Backpackerin arbeitet im Hostel in Brisbane am Laptop, während ihr Freund neben ihr auf sein Handy schaut.

Die ersten Schritte mit dem Working Holiday Visum in Australien sind schnell aufgezählt: Visum in VEVO prüfen, die Tax File Number (TFN) beantragen, ein Konto eröffnen und vom ersten Arbeitstag an jeden Lohnzettel aufheben. Wer das in der ersten Woche erledigt, zahlt den richtigen Steuersatz, bekommt den Lohn pünktlich aufs Konto und hat später die Nachweise für ein zweites Jahr. Dazu kommen zwei Regeln, die viele Backpacker aus Deutschland erst spät bemerken: Ihre 12 Monate laufen ab der Einreise, und bei einem Arbeitgeber dürfen Sie in der Regel höchstens 6 Monate arbeiten.

Tag 1: Ab der Landung läuft Ihre Zeit

Das australische Innenministerium (Department of Home Affairs) schreibt auf seiner Seite zum Working Holiday Visum (Subclass 417): Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung einreisen, und der Aufenthalt von bis zu 12 Monaten beginnt am Tag der Einreise. Verlängert oder verschoben wird er nicht.

Jede Woche, die Sie am Anfang mit Behördengängen verbringen, fehlt Ihnen später. Ausreisen und wieder einreisen dürfen Sie innerhalb dieser 12 Monate so oft Sie möchten; die Uhr läuft dabei weiter.

Prüfen Sie am ersten Tag Ihr Visum in VEVO, dem Online-Dienst von Home Affairs. Die Botschaft in Berlin weist darauf hin, dass VEVO die Passnummer einschließlich der Prüfziffer braucht. Haben Sie zwei Staatsangehörigkeiten, reisen Sie mit dem Pass ein, mit dem das Visum verknüpft ist.

Ein Punkt, der Work-and-Travel-Pläne zerstören kann: Bekommen Sie nach dem Visum 417 ein anderes Visum, etwa ein eVisitor (Subclass 651), endet das Working Holiday Visum samt Arbeitserlaubnis an dem Tag, an dem das neue Visum erteilt wird. Beantragen Sie also kein Besuchervisum „zur Sicherheit“.

Welche Rechte und Grenzen das Visum insgesamt hat, steht in unserem Überblick zum Working Holiday Visum 417 für Menschen aus Deutschland.

Tag 2: Steuernummer beantragen und den WHM-Steuersatz verstehen

Mit einem Visum, das Arbeit erlaubt, können Sie die TFN online über das Individual Auto-Registration System des Australian Taxation Office (ATO) beantragen. Die TFN-Anmeldung beim ATO kostet nichts, und die Nummer sollte innerhalb von 28 Tagen ankommen. Genau deshalb gehört der Antrag in die erste Woche: Bis die Nummer da ist, vergehen oft schon die ersten Arbeitstage.

Home Affairs stellt klar, dass Sie als Working Holiday Maker Steuern zahlen, sobald Sie arbeiten. Für Sie gilt ein eigener Tarif, nicht der für Einwohner. Das ATO zeigt auf seiner Seite zu den Steuersätzen für Working Holiday Makers als neuestes Jahr 2025-26:

Steuerpflichtiges Einkommen im JahrSteuer für Working Holiday Makers (2025-26)
bis 45.000 AUD15 Cent je Dollar
über 45.000 bis 135.000 AUD6.750 AUD plus 30 Cent je Dollar über 45.000 AUD
über 135.000 bis 190.000 AUD33.750 AUD plus 37 Cent je Dollar über 135.000 AUD
über 190.000 AUD54.100 AUD plus 45 Cent je Dollar über 190.000 AUD

Wichtig ist die erste Zeile: Anders als beim Tarif für Einwohner gibt es keinen steuerfreien Grundbetrag, der Satz greift ab dem ersten Dollar.

Tag 3: Ein Konto, auf das Ihr Lohn fließt

In Australien zahlt der Arbeitgeber den Lohn in der Regel auf ein Bankkonto und gibt Ihnen einen Lohnzettel (Pay Slip), auf dem Verdienst, gezahlte Steuer und Superannuation stehen.

Moneysmart, das Portal der Finanzaufsicht ASIC, rät Neuankömmlingen, in einer Filiale nach einem alltäglichen Konto ohne Gebühren (everyday transaction account) zu fragen und sich mit Reisepass oder Führerschein auszuweisen. Ein australisches Konto hat für Work and Travel einen zweiten Nutzen: Kontoauszüge gehören zu den Unterlagen, mit denen Sie später Specified Work belegen können.

Planen Sie für die Zeit bis zum ersten Lohn mit Ihrem Ersparten. Home Affairs nennt als übliche Summe für den Start etwa 5.000 AUD plus das Geld für den Weiterflug.

Ab der ersten Schicht: Belege sammeln, als ginge es schon ums zweite Jahr

Vielleicht wissen Sie heute noch nicht, ob Sie ein zweites Working Holiday Visum möchten. Trotzdem lohnt es sich, vom ersten Tag an so zu sammeln, als wäre die Entscheidung gefallen. Mit deutschem Pass brauchen Sie dafür 3 Monate Specified Work; die Ausnahme davon gilt nur für britische Pässe.

Home Affairs rechnet die 3 Monate als mindestens 88 Kalendertage. Ein Kalendertag zählt nie doppelt, auch nicht bei einer Doppelschicht bei zwei Arbeitgebern. Die Arbeit muss nach australischem Recht und den Awards bezahlt sein; unbezahlte Arbeit zählt nur beim Wiederaufbau in erklärten Katastrophengebieten.

Als Nachweis für alle gearbeiteten Zeiträume nennt Home Affairs unter anderem:

  • Lohnzettel (Pay Slips) für jede Woche,
  • australische Kontoauszüge für denselben Zeitraum,
  • bei Akkordarbeit die Vereinbarung über den Stücklohn mit dem Satz pro Stück,
  • Jahresbescheinigungen (group certificates).

Die gute Nachricht: Lohnzettel muss Ihr Arbeitgeber innerhalb von einem Arbeitstag nach dem Zahltag ausstellen, digital oder auf Papier. Fehlt einer, fragen Sie in derselben Woche nach, nicht drei Monate später. Wie Sie die 88 Tage Schritt für Schritt belegen, zeigt unser Beitrag zum zweiten Working Holiday Visum für Australien.

Wer gezielt nach Erntearbeit oder Jobs in Packhallen sucht, findet auf Seasonal Jobs Australia Saisonstellen und einen Erntekalender. Prüfen Sie bei jeder Stelle selbst, ob Ort und Branche als Specified Work zählen.

Sechs Monate pro Arbeitgeber: vom ersten Job an mitzählen

Home Affairs schreibt, dass Sie mit dem Working Holiday Visum in der Regel nur 6 Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten dürfen. Studieren dürfen Sie bis zu 4 Monate (17 Wochen).

Notieren Sie deshalb am ersten Arbeitstag das Startdatum, den Namen des Arbeitgebers, wie er auf dem Lohnzettel steht, und den Ort. So sehen Sie rechtzeitig, wann ein Wechsel ansteht, und Sie haben dieselben Daten für die Nachweise zum zweiten Jahr.

Ihre Rechte ab dem ersten Arbeitstag

Visuminhaber haben in Australien dieselben Rechte am Arbeitsplatz wie alle anderen Beschäftigten, etwa bei Lohn, Urlaub und Schutz vor Diskriminierung. Das Auswärtige Amt betont, dass auch für Working Holiday Maker der Mindestlohn gilt.

  • Seit dem 1. Juli 2026 liegt der nationale Mindestlohn bei 26,44 AUD pro Stunde. Viele Stellen fallen unter einen Award, dessen Sätze höher sein können.
  • Ein unbezahltes Probearbeiten kann rechtswidrig sein, wenn es länger dauert, als nötig ist, um Ihre Fähigkeiten zu zeigen (je nach Arbeit eine Stunde bis eine Schicht), oder wenn niemand Sie direkt beaufsichtigt.
  • Cashback, also Geld, das Sie dem Arbeitgeber für den Job zurückzahlen sollen, ist in Australien verboten.
  • Verdienen Sie über einer bestimmten Grenze, muss der Arbeitgeber Superannuation zahlen; der allgemeine Satz beträgt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 12 %. Beim Verlassen Australiens können Sie das Geld beantragen.

Bei Problemen hilft der Fair Work Ombudsman unter 13 13 94; über den Dolmetscherdienst TIS (131 450) können Sie sich dorthin verbinden lassen. Mehr dazu steht auf der Seite von Fair Work für Visuminhaber.

Schicken Sie Ihren Reisepass nicht an Unbekannte, die Ihnen über WhatsApp oder Telegram einen Job anbieten. Woran Sie solche Angebote erkennen, erklärt unser Ratgeber Jobangebot aus Australien oder Betrug.

Krankenversicherung: Deutschland hat kein Abkommen mit Australien

Services Australia führt Abkommen über die gegenseitige Gesundheitsversorgung unter anderem mit Italien, den Niederlanden und Schweden. Deutschland steht nicht auf der Liste. Home Affairs empfiehlt Working Holiday Makern ausdrücklich eine Krankenversicherung und weist darauf hin, dass Sie alle Behandlungskosten selbst tragen.

Das Auswärtige Amt rät zu einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung. Klären Sie, wenn möglich noch vor dem Abflug, ob Ihre Police ab dem Einreisetag gilt und Arbeit erlaubt. Mehr steht in unserem Beitrag zur Auslandskrankenversicherung für Australien.

Ihre erste Woche in sieben Schritten

  1. Am Tag der Ankunft: Einreisedatum notieren und das Visum in VEVO prüfen.
  2. Am selben Abend: die TFN online beim ATO beantragen.
  3. Am zweiten oder dritten Tag: in einer Filiale ein Konto ohne Gebühren eröffnen.
  4. Vor dem ersten Job: einen englischen Lebenslauf fertig haben, der Ausbildung und Erfahrung klar zeigt.
  5. Am ersten Arbeitstag: Startdatum, Arbeitgeber und Ort notieren, um die 6 Monate mitzuzählen.
  6. Nach jedem Zahltag: Lohnzettel als PDF speichern und mit dem Kontoauszug vergleichen.
  7. Am Ende der Woche: prüfen, ob Ihre Krankenversicherung läuft und die Arbeit abdeckt.

Für Schritt 4 hilft Ihnen unser Leitfaden zum Lebenslauf für Australien. Wer schnell einen sauberen CV auf Englisch braucht, kann ihn mit Build AI CV aufsetzen. Die längere Liste für den ganzen ersten Monat, von der Wohnung bis zum Führerschein, finden Sie unter Ihre ersten 30 Tage in Australien.

Häufige Fehler in der ersten Woche mit dem Working Holiday Visum

  • Die TFN aufschieben. Bis zu 28 Tage Wartezeit sind in einem Jahr mit 12 Monaten viel.
  • Lohn bar und ohne Lohnzettel annehmen. Ohne Belege fehlen Ihnen später die Nachweise für die 88 Tage.
  • Mit einem Steuerfreibetrag rechnen. Für Working Holiday Maker gilt der Satz ab dem ersten Dollar.
  • Ein Besuchervisum zusätzlich beantragen. Ein neues Visum beendet das Visum 417 samt Arbeitserlaubnis.
  • Den Startzeitpunkt beim Arbeitgeber vergessen. Dann kommt die Grenze von 6 Monaten überraschend.
  • Ohne Krankenversicherung starten. Ein Abkommen, das einspringt, gibt es für Deutschland nicht.

Und nach dem Working Holiday? Stellen mit Visumsponsoring

Ein Working Holiday ist kein Arbeitsvisum mit Sponsor, und ein Job darauf wird nicht automatisch zu einer Sponsoring-Stelle. Wer länger bleiben möchte, braucht später einen Arbeitgeber, der ein Visum wie das Skills-in-Demand-Visum (Subclass 482) unterstützt. Wie das abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Visum 482.

Erfahrung aus der Küche kann dabei helfen: Auf DeutschAbroad finden Sie zum Beispiel eine Stelle als Koch (Chef) in Brisbane.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann zählen die 12 Monate meines Working Holiday Visums?

Ab dem Tag Ihrer Einreise nach Australien, nicht ab der Erteilung des Visums. Einreisen müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung, und der Aufenthalt wird weder verlängert noch verschoben.

Kann ich arbeiten, bevor meine TFN da ist?

Beantragen Sie die TFN gleich nach der Ankunft online beim ATO, denn sie kann bis zu 28 Tage dauern. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie er bis dahin vorgeht, und prüfen Sie auf dem ersten Lohnzettel, welcher Steuerbetrag abgezogen wurde.

Wie hoch ist die Steuer für Working Holiday Maker?

Für 2025-26, das neueste Jahr auf der ATO-Seite, sind es 15 Cent je Dollar bis 45.000 AUD steuerpflichtiges Einkommen. Darüber steigen die Sätze stufenweise, wie die Tabelle oben zeigt.

Welche Unterlagen soll ich für ein zweites Jahr aufheben?

Home Affairs nennt Lohnzettel, australische Kontoauszüge, bei Akkordarbeit die Stücklohnvereinbarung und Jahresbescheinigungen. Die Nachweise müssen alle gearbeiteten Zeiträume abdecken, darum sammeln Sie sie am besten ab der ersten Schicht.

Wie lange darf ich bei einem Arbeitgeber bleiben?

Mit dem Working Holiday Visum in der Regel 6 Monate beim selben Arbeitgeber. Notieren Sie Ihr Startdatum am ersten Arbeitstag, damit Sie den Wechsel rechtzeitig planen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihre 12 Monate laufen ab der Einreise, nicht ab der Erteilung.
  • TFN in der ersten Woche beantragen; die Nummer kann bis zu 28 Tage dauern.
  • Für Working Holiday Maker gilt 15 Cent Steuer je Dollar ab dem ersten Dollar bis 45.000 AUD.
  • Jeden Lohnzettel und Kontoauszug aufheben, auch wenn das zweite Jahr noch offen ist.
  • Höchstens 6 Monate pro Arbeitgeber, in der Regel; Startdatum notieren.
  • Ohne Gesundheitsabkommen gehört eine eigene Krankenversicherung von Anfang an in Ihre Planung.

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