Working Holiday Australien: Was Ihnen das Visum 417 erlaubt, seit es bis 35 Jahre offensteht
Visa-Ratgeber · 13.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Mit einem deutschen Reisepass können Sie für Work and Travel das Working Holiday Visum (Subclass 417) beantragen, und seit dem 1. Juli 2026 gilt dafür eine Altersgrenze von 18 bis 35 Jahren statt bisher 30. Das Visum erlaubt bis zu 12 Monate Aufenthalt mit Jobs zur Finanzierung der Reise, bis zu 4 Monate Studium und beliebig viele Ein- und Ausreisen. Beantragt wird es online und von außerhalb Australiens, und Sie brauchen in der Regel rund 5.000 AUD für den Start.
Wer das Visum 417 mit deutschem Pass bekommen kann
Deutschland steht auf der Liste der Länder, deren Staatsangehörige das erste Working Holiday Visum (Subclass 417) beantragen können. Das australische Innenministerium (Department of Home Affairs) führt die Voraussetzungen auf der offiziellen Seite zum ersten Working Holiday Visum.
Wichtig für die Wortwahl: Deutschland nimmt nicht am Work and Holiday Visum (Subclass 462) teil. Wenn Sie in Foren oder bei Agenturen „462“ lesen, betrifft das andere Länder. Für Sie gilt immer das Visum 417.
Für das erste Visum verlangt Home Affairs außerdem:
- Sie stellen den Antrag allein, ohne Familienangehörige im selben Antrag.
- Kinder, für die Sie sorgen, dürfen Sie nicht begleiten.
- Sie dürfen noch nie mit einem Visum 417 oder 462 nach Australien eingereist sein.
- Sie müssen beim Antrag und bei der Entscheidung außerhalb Australiens sein.
Die Altersgrenze: bis zum Tag vor dem 36. Geburtstag
Home Affairs hat angekündigt, dass seit dem 1. Juli 2026 Staatsangehörige aus Deutschland, Finnland, Zypern und der Republik Korea das Visum 417 beantragen können, wenn sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Die Mitteilung zum Working Holiday Maker Programm nennt die genaue Frist: Der Antrag muss vor Mitternacht (australische Ostküstenzeit, AEST oder AEDST) am Tag vor Ihrem 36. Geburtstag eingehen.
Wer mit 35 beantragt und vor der Entscheidung 36 wird, kann das Visum trotzdem erhalten. Das ist für alle wichtig, die knapp an der Grenze sind: Entscheidend ist der Tag des Antrags, nicht der Tag der Erteilung.
Achten Sie auf ältere Angaben: Die allgemeine Working-Holiday-Übersicht des Auswärtigen Amts nennt für alle Programme noch 18 bis 30 Jahre. Für Australien ist diese Angabe überholt; maßgeblich ist die neuere Regel von Home Affairs. Für Neuseeland bleibt es dagegen bei 18 bis 30.
Wer statt Australien an Neuseeland denkt, findet die Regeln für 18- bis 30-Jährige in unserem Ratgeber zum Working Holiday in Neuseeland.
Was das Visum erlaubt und wo die Grenzen liegen
Das Working Holiday Maker Programm gibt es seit 1975. Es soll jungen Erwachsenen einen Urlaub von 12 Monaten mit kurzen Jobs und etwas Studium ermöglichen und umfasst heute über 40 Partnerländer. Die Regeln im Überblick:
| Regel | Was sie für Sie bedeutet |
|---|---|
| Aufenthalt bis 12 Monate | Die 12 Monate beginnen mit dem Tag der Einreise, nicht mit der Erteilung. |
| Einreise innerhalb von 12 Monaten | Nach der Erteilung haben Sie 12 Monate Zeit für die erste Einreise; die Frist wird weder verlängert noch verschoben. |
| Arbeit | Kurzfristige Jobs zur Finanzierung der Reise, in der Regel höchstens 6 Monate beim selben Arbeitgeber. |
| Studium | Bis zu 4 Monate (17 Wochen) Kurse oder Weiterbildung. |
| Reisen | Aus- und Wiedereinreise innerhalb der 12 Monate so oft Sie möchten. |
| Zweites Visum | 3 Monate Specified Work machen Sie für ein zweites Visum 417 berechtigt. |
Ein Working Holiday ist kein Arbeitsvisum mit Sponsor. Wer langfristig in Australien arbeiten möchte, braucht später einen anderen Weg, etwa einen Arbeitgeber, der das Visum sponsert. Solche Stellen finden Sie unter Jobs in Australien mit Visumsponsoring und in der Übersicht aller offenen Stellen. Die Unterschiede erklären wir im Beitrag Jobs in Australien für Deutsche: Working Holiday oder Visumsponsoring.
Achtung bei weiteren Visa: Wird Ihnen nach dem Visum 417 ein anderes Visum erteilt, etwa ein eVisitor (Subclass 651), endet das Working Holiday Visum samt Arbeitserlaubnis an diesem Tag. Home Affairs rät deshalb, das Visum 417 erst zu beantragen, wenn Sie bereit sind, damit einzureisen. Ein erstes Working Holiday Visum mit anschließendem Besuchervisum ergibt zusammen höchstens 12 Monate am Stück, außer in Ausnahmefällen wie dem Tod oder einer schweren Erkrankung naher Angehöriger in Australien.
Der Antrag in sechs Schritten
- Reisepass prüfen. Sie brauchen die Seiten mit Foto, persönlichen Daten sowie Ausstellungs- und Ablaufdatum. Ein Pass, der während der Reise abläuft, macht später unnötig Arbeit.
- Geburtsurkunde besorgen. Verlangt wird eine Geburtsurkunde mit den Namen beider Eltern, bei Namensänderung zusätzlich die Heirats- oder Scheidungsurkunde.
- Übersetzen lassen. Deutsche Dokumente brauchen eine englische Übersetzung und werden zusammen mit dem Original eingereicht. Übersetzer außerhalb Australiens müssen nicht akkreditiert sein, aber auf Englisch Namen, Adresse, Telefonnummer sowie Qualifikation und Erfahrung in der Sprache angeben. Beglaubigte Kopien sind nicht nötig.
- Geldnachweis vorbereiten. Home Affairs nennt in der Regel etwa 5.000 AUD für die erste Zeit plus das Geld für den Flug zum nächsten Ziel. Fehlende Nachweise können die Bearbeitung verzögern.
- Online beantragen. Der Antrag läuft online, von außerhalb Australiens. Halten Sie Gesundheits- und Charakterangaben bereit; Home Affairs kann ein Führungszeugnis aus jedem Land verlangen, in dem Sie seit Ihrem 16. Geburtstag in den letzten 10 Jahren insgesamt 12 Monate oder länger gelebt haben, und teilt Ihnen mit, wenn es nötig ist.
- Erst nach der Erteilung buchen. Planen Sie Flug, Unterkunft und Jobs erst fest, wenn das Visum erteilt ist, und reisen Sie innerhalb von 12 Monaten ein.
Kosten, Versicherung und Steuern
Die Grundgebühr für das erste Working Holiday Visum (Subclass 417) beträgt 840,00 AUD, für das zweite oder dritte 1.000,00 AUD. Dazu können Kosten für Gesundheitsuntersuchungen, Führungszeugnisse und biometrische Daten kommen. Welche Ausgaben insgesamt auf Sie zukommen, hängt stark von Ihrer Reiseplanung ab.
Eine Krankenversicherung empfiehlt Home Affairs ausdrücklich, denn in Australien tragen Sie Ihre Behandlungskosten selbst. Ein Abkommen über die gegenseitige Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und Australien gibt es nicht. Prüfen Sie Ihren Tarif also vor dem Abflug in Hamburg, München oder Frankfurt am Main, nicht erst vor Ort.
Wer arbeitet, zahlt in Australien Steuern. Ab einem bestimmten Verdienst zahlt der Arbeitgeber außerdem Superannuation, also Beiträge zur Altersvorsorge, die Sie sich nach der Ausreise auszahlen lassen können. Als Working Holiday Maker haben Sie dieselben Rechte wie andere Beschäftigte, etwa beim Mindestlohn; bei Problemen hilft der Fair Work Ombudsman.
Zweites und drittes Jahr: Specified Work
Für ein zweites Visum 417 verlangt Home Affairs 3 Monate Specified Work, also bestimmte Arbeit in festgelegten Branchen und Regionen, etwa in der Landwirtschaft, im Bergbau, im Bau in regionalen Gebieten oder im Tourismus im Norden. Gemeint sind mindestens 88 Kalendertage. Für ein drittes Visum sind es 6 Monate, also mindestens 179 Kalendertage, und Sie müssen zuvor zwei Visa 417 gehabt haben.
Eine Ausnahme von dieser Pflicht gilt seit Juli 2024 nur für britische Pässe. Mit deutschem Pass brauchen Sie die Specified Work weiterhin, wie die Seite zum zweiten Working Holiday Visum zeigt. Die Arbeit muss nach australischem Recht und den Tarifen (Awards) bezahlt werden.
Für das zweite und dritte Jahr sind Obergrenzen im Gespräch; was das für Ihre Planung bedeuten kann, lesen Sie in unserem Beitrag zu den geplanten Obergrenzen für Work and Travel. Wie die Pläne Farmen und Erntehelfer treffen, zeigt der Artikel Work and Travel auf der Farm, und warum regionale Betriebe auf Backpacker angewiesen sind, erklärt unser Bericht über die Pause bei Working-Holiday-Anträgen anderer Länder. Deutschland gehört nicht zu den dort genannten Ländern.
Wer Farmarbeit oder Erntejobs für die 88 Tage sucht, findet Saisonstellen bei Seasonal Jobs Australia. Zur Vorrangprüfung für Erntehelfer auf Getreidefarmen lesen Sie auch unseren Beitrag zur Erntesaison.
Häufige Fehler beim Working Holiday Visum
- Den Antrag in Australien stellen. Wer mit einem Besuchervisum einreist und von dort beantragt, bekommt das erste Visum 417 nicht erteilt; Sie müssen für die Erteilung ausreisen.
- Zu früh beantragen. Ab der Erteilung läuft die Frist von 12 Monaten für die Einreise. Ein Visum, das ungenutzt verfällt, lässt sich nicht verschieben.
- Zusätzlich einen eVisitor beantragen. Ein neues Visum beendet das Visum 417 am Tag der Erteilung mit allen Arbeitsrechten.
- Agenturen für die Visumhilfe bezahlen, die dazu nicht berechtigt sind. Bei Ihrem Antrag dürfen nur registrierte Migration Agents, Rechtsanwälte oder ausgenommene Personen helfen. Lesen Sie vor jeder Zahlung die Hinweise von Home Affairs.
- Specified Work nicht belegen. Lohnzettel, australische Kontoauszüge und Akkordvereinbarungen sollten den ganzen Zeitraum abdecken.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu welchem Alter kann ich das Working Holiday Visum für Australien beantragen?
Mit deutschem Pass bis 35 Jahre. Der Antrag muss vor Mitternacht nach australischer Ostküstenzeit am Tag vor Ihrem 36. Geburtstag eingehen. Werden Sie während der Bearbeitung 36, kann das Visum trotzdem erteilt werden.
Ist Work and Travel dasselbe wie das Visum 462?
Nein. Work and Travel ist der deutsche Alltagsbegriff. Für Deutsche gibt es nur das Working Holiday Visum (Subclass 417); beim Work and Holiday Visum (Subclass 462) ist Deutschland nicht dabei.
Wie viel Geld muss ich nachweisen?
Home Affairs nennt in der Regel etwa 5.000 AUD für die erste Zeit in Australien plus das Geld für den Weiterflug. Ohne ausreichenden Nachweis kann sich die Bearbeitung Ihres Antrags verzögern.
Darf ich mit dem Visum 417 die ganze Zeit beim selben Arbeitgeber arbeiten?
In der Regel nicht. Home Affairs erlaubt meist höchstens 6 Monate beim selben Arbeitgeber, denn die Arbeit soll den Urlaub finanzieren und nicht zur Dauerstelle werden.
Brauche ich für das zweite Jahr wirklich Farmarbeit?
Sie brauchen 3 Monate Specified Work, also mindestens 88 Kalendertage in festgelegten Branchen und Regionen. Das kann Landwirtschaft sein, aber auch Bau oder Bergbau in regionalen Gebieten oder Tourismus im Norden. Die Ausnahme davon gilt nur für britische Pässe.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit deutschem Pass gilt das Working Holiday Visum (Subclass 417), seit dem 1. Juli 2026 von 18 bis 35 Jahren.
- Antrag online und von außerhalb Australiens, allein und ohne Kinder.
- Bis zu 12 Monate Aufenthalt, meist höchstens 6 Monate pro Arbeitgeber, bis zu 4 Monate Studium.
- Rund 5.000 AUD Startgeld und eine Grundgebühr von 840,00 AUD für das erste Visum einplanen.
- Für ein zweites Jahr brauchen Sie weiterhin 88 Tage Specified Work.
Zuletzt geprüft: 13. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten offiziellen Seiten.
Jeder Fall ist anders: Vereinbaren Sie eine Beratung, und die registrierten Migrationsagenten (MARA) in Australien und lizenzierten Immigration Adviser in Neuseeland, mit denen wir zusammenarbeiten, prüfen Ihren Fall.
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