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Working Holiday Visum Australien bis 35: Was Sie mit Anfang 30 vor dem 36. Geburtstag klären sollten

Tipps · 23.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Eine Frau Anfang 30 bereitet am Küchentisch mit Laptop, Reisepass und Unterlagen ihren Visumantrag vor.

Ja: Seit dem 1. Juli 2026 können Sie mit deutschem Reisepass das Working Holiday Visum für Australien (Subclass 417) bis 35 Jahre beantragen. Maßgeblich ist der Tag des Antrags. Er muss vor Mitternacht nach australischer Ostküstenzeit (AEST/AEDST) am Tag vor Ihrem 36. Geburtstag eingehen, und Home Affairs kann das Visum auch dann erteilen, wenn Sie während der Bearbeitung 36 werden. Für Neuseeland bleibt es bei 18 bis 30 Jahren.

Was seit dem 1. Juli 2026 für Menschen aus Deutschland gilt

Das australische Innenministerium (Department of Home Affairs) hat angekündigt, dass Staatsangehörige aus Deutschland, Finnland, Zypern und der Republik Korea seit dem 1. Juli 2026 das Visum beantragen können, wenn sie zwischen 18 und 35 Jahre alt sind, beide Grenzen eingeschlossen. Die Mitteilung steht auf der Nachrichtenseite des Working Holiday Maker Programms.

Damit öffnet sich ein Zeitfenster, das vorher geschlossen war. Wer nach Ausbildung und einigen Berufsjahren mit 31 oder 35 eine Auszeit plant, kann Australien noch in diese Pläne aufnehmen. Alle übrigen Regeln des Visums gelten unabhängig vom Alter; was das Visum erlaubt und wie das zweite Jahr funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Working Holiday Visum 417.

Vorsicht bei älteren Angaben: Die allgemeine Working-Holiday-Übersicht des Auswärtigen Amts nennt für alle Partnerländer noch 18 bis 30 Jahre. Für Australien ist das überholt. Verbindlich ist die Altersregel auf der Seite von Home Affairs zum ersten Working Holiday Visum.

Die Frist richtig rechnen: Antrag, Entscheidung, Einreise

Drei Zeitpunkte bestimmen Ihre Planung. Nur einer davon hängt an Ihrem Alter.

ZeitpunktWas giltWas das mit Mitte 30 bedeutet
AntragEingang vor Mitternacht (AEST/AEDST) am Tag vor dem 36. GeburtstagMit 35 Jahren und 11 Monaten ist der Antrag noch möglich, am 36. Geburtstag nicht mehr.
EntscheidungHome Affairs rechnet derzeit mit durchschnittlich etwa drei MonatenWerden Sie in dieser Zeit 36, kann das Visum trotzdem erteilt werden.
EinreiseInnerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung, ohne Verlängerung oder AufschubDie Einreise darf nach dem 36. Geburtstag liegen, aber nicht nach Ablauf dieser Frist.
AufenthaltBis zu 12 Monate ab dem Tag der EinreiseIn dieser Zeit können Sie beliebig oft aus- und wieder einreisen.

Ein Beispiel: Sie beantragen mit 35 Jahren und 10 Monaten, die Entscheidung kommt nach Ihrem Geburtstag. Home Affairs kann das Visum trotzdem erteilen, danach bleiben bis zu 12 Monate für die Einreise. Warten Sie nicht bis zum letzten Abend: Die Frist läuft nach australischer Zeit.

Während der Bearbeitung müssen Sie außerhalb Australiens sein, beim Antrag ebenso wie bei der Entscheidung. Wer mit einem Besuchervisum einreist, um vor Ort zu warten, muss für die Erteilung wieder ausreisen. Home Affairs rät, Flüge und feste Zusagen erst nach der Erteilung zu machen, und die deutschen Auslandsvertretungen in Australien weisen auf derzeit längere Bearbeitungszeiten hin.

Allein und zum ersten Mal: Regeln, die mit Anfang 30 öfter stören

Das erste Visum ist für Erwachsene ohne Familie gedacht. Home Affairs verlangt für den ersten Antrag:

  • einen Online-Antrag von außerhalb Australiens, nur für Sie selbst, ohne Familienangehörige im Antrag;
  • dass keine unterhaltsberechtigten Kinder Sie begleiten;
  • dass Sie noch nie mit einem Visum der Subclass 417 oder 462 nach Australien eingereist sind.

Reisen Sie als Paar, stellt jede Person einen eigenen Antrag und muss die Bedingungen selbst erfüllen. Mit Kindern passt dieses Visum nicht; dann lohnt der Blick auf eine Stelle mit Sponsoring durch den Arbeitgeber. Wie sich beide Wege unterscheiden, vergleicht unser Beitrag Working Holiday oder Visumsponsoring.

Hat sich Ihr Name durch Heirat oder Scheidung geändert, legen Sie den Nachweis bei, zusammen mit den Passseiten und einer Geburtsurkunde mit den Namen beider Eltern.

Was Sie in Deutschland vor der Auszeit klären sollten

Mit Anfang 30 hängt meist mehr an der Abreise: eine Wohnung, ein Arbeitsvertrag, Rentenbeiträge.

Führungszeugnisse aus jedem Land, in dem Sie gelebt haben

Home Affairs kann für das erste Visum ein Führungszeugnis aus jedem Land verlangen, in dem Sie seit Ihrem 16. Geburtstag in den letzten 10 Jahren insgesamt 12 Monate oder länger gelebt haben, Deutschland eingeschlossen. Home Affairs teilt Ihnen mit, wenn es die Nachweise braucht. Wie Sie das deutsche Zeugnis beim Bundesamt für Justiz bekommen, steht in unserem Beitrag Führungszeugnis fürs Visum.

Deutsche Dokumente reichen Sie mit englischer Übersetzung und dem Original ein; Übersetzer außerhalb Australiens müssen nicht akkreditiert sein, Beglaubigungen sind nicht nötig.

Wohnung, Meldeadresse und Steuern

Geben Sie Ihre Wohnung auf und nehmen keine neue in Deutschland, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden, frühestens eine Woche vorher. Behalten Sie dagegen einen Wohnsitz in Deutschland, bleiben Sie nach § 1 Abs. 1 EStG in Deutschland mit Ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Was Sie sonst vor dem Flug regeln, fasst unsere Checkliste zum Abmelden beim Auswandern zusammen.

Rente und Krankenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass ein befristetes Visum für Arbeit oder Urlaub in der Regel keine australischen Wohnzeiten und keinen Anspruch auf eine staatliche australische Rente begründet. Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung können Sie unabhängig vom Wohnort zahlen, für das laufende Jahr bis zum 31. März des Folgejahres. Mehr dazu im Beitrag zur Rente aus Deutschland und Australien.

Ein Abkommen über gegenseitige Gesundheitsversorgung mit Australien hat Deutschland nicht. Home Affairs empfiehlt ausdrücklich eine Krankenversicherung, weil Sie Behandlungskosten selbst tragen, und das Auswärtige Amt rät zu einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung.

Gebühr und Rücklage für den Antrag

Die Grundgebühr für das erste Working Holiday Visum beträgt laut der Gebührentabelle von Home Affairs 840,00 AUD, für ein zweites oder drittes 1.000,00 AUD. Dazu können Kosten für Gesundheitsuntersuchungen, Führungszeugnisse und biometrische Daten kommen. Für die erste Zeit nennt Home Affairs in der Regel etwa 5.000 AUD plus das Geld für den Weiterflug; fehlt der Nachweis, kann sich die Bearbeitung verzögern. Was das in Euro bedeutet, rechnet unser Beitrag Was kostet der Start in Australien vor.

Arbeiten mit dem Visum 417: Berufserfahrung nutzen, Grenzen kennen

Mit dem Visum dürfen Sie befristet arbeiten, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren, beim selben Arbeitgeber in der Regel höchstens 6 Monate. Ein Studium ist bis zu 4 Monate erlaubt. Sie haben dieselben Rechte wie andere Beschäftigte, etwa den Mindestlohn, und der Fair Work Ombudsman hilft auch Working-Holiday-Reisenden, diese Rechte durchzusetzen.

Für Bewerbungen vor Ort brauchen Sie einen englischen CV, der Ihre Berufsjahre in Deutschland zeigt; mit Build AI CV erstellen Sie ihn in englischer Form.

Für ein zweites Visum 417 brauchen Sie 3 Monate Specified Work, also mindestens 88 Kalendertage in festgelegten Bereichen, etwa Pflanzenanbau und Tierhaltung, Bergbau und Bau in regionalen Gebieten oder Tourismus im Norden. Die Arbeit muss nach australischem Recht und den Tarifen (Awards) bezahlt sein. Saisonstellen auf Farmen und in Packhäusern listet Seasonal Jobs Australia. Welche Altersregel für ein zweites oder drittes Visum gilt, prüfen Sie auf den jeweiligen Seiten von Home Affairs, bevor Sie danach planen.

Wenn aus der Auszeit mehr werden soll

Ein Working Holiday ist kein Sponsoring und führt nicht von selbst zu einem Arbeitsvisum. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Arbeitgeber, der ein Visum sponsert, zum Beispiel das Skills-in-Demand-Visum (Subclass 482); die Voraussetzungen erklärt unser Ratgeber zum Visum 482. Stellen mit Visumsponsoring gibt es etwa für einen Koch (Chef) in Bunbury. Was Working-Holiday-Reisende vor einem Wechsel prüfen sollten, beschreibt auch ein englischsprachiger Leitfaden von JobsAbroad UK.

Und Neuseeland? Dort bleibt es bei 30

Für das Germany Working Holiday Visa von Immigration New Zealand müssen Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, mindestens 4.200 NZD für den Lebensunterhalt haben, nach dem Aufenthalt ausreisen wollen und für die ganze Zeit voll krankenversichert sein. Ab dem 31. Geburtstag bleibt dort vor allem eine Stelle bei einem akkreditierten Arbeitgeber mit dem Accredited Employer Work Visa (AEWV). Wer jünger ist, findet die Einzelheiten in unserem Beitrag zum Working Holiday in Neuseeland.

Schritt für Schritt zum Antrag vor dem 36. Geburtstag

  1. Rechnen Sie Ihren letzten Antragstag aus und planen Sie einige Tage Puffer ein.
  2. Prüfen Sie die Regeln für das erste Visum: Sie beantragen allein, ohne Kinder, und waren noch nie mit einem Working Holiday Visum in Australien.
  3. Klären Sie, ob Sie Führungszeugnisse aus weiteren Ländern brauchen könnten, in denen Sie 12 Monate oder länger gelebt haben.
  4. Legen Sie Pass, Geburtsurkunde, Nachweise einer Namensänderung, englische Übersetzungen und den Nachweis Ihrer Rücklage bereit.
  5. Stellen Sie den Antrag online von Deutschland aus und bleiben Sie bis zur Entscheidung außerhalb Australiens.
  6. Buchen Sie Flüge erst nach der Erteilung und reisen Sie innerhalb von 12 Monaten ein.

Häufige Fehler von Antragstellern über 30

  • Mit der alten Grenze rechnen: Wer der allgemeinen Übersicht mit 18 bis 30 Jahren folgt, gibt Australien vorschnell auf.
  • Bis zum letzten Abend warten: Die Frist endet nach australischer Zeit. Ein Antrag am 36. Geburtstag ist zu spät.
  • Nach der Erteilung ein eVisitor beantragen: Wird Ihnen danach ein anderes Visum erteilt, etwa ein eVisitor (Subclass 651), enden das Working Holiday Visum und seine Arbeitserlaubnis an diesem Tag.
  • Jemanden bezahlen, der Ihnen ein Visum verspricht: Hilfe beim Antrag dürfen nur registrierte Migration Agents, Rechtsanwälte oder ausgenommene Personen leisten. Prüfen Sie das, bevor Sie jemanden bezahlen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mit 35 noch ein Working Holiday Visum für Australien beantragen?

Ja. Mit deutschem Reisepass gilt seit dem 1. Juli 2026 die Altersgrenze von 18 bis 35 Jahren. Ihr Antrag muss vor Mitternacht nach australischer Ostküstenzeit (AEST/AEDST) am Tag vor Ihrem 36. Geburtstag eingehen. Planen Sie lieber einige Tage Puffer ein.

Was passiert, wenn ich während der Bearbeitung 36 werde?

Home Affairs kann das Visum trotzdem erteilen, wenn Sie den Antrag mit 35 gestellt haben. Entscheidend ist das Alter am Tag des Antrags. Nach der Erteilung haben Sie bis zu 12 Monate Zeit für die Einreise, auch wenn Sie dann schon 36 sind.

Gilt die Altersgrenze von 35 auch für Neuseeland?

Nein. Für das Germany Working Holiday Visa von Immigration New Zealand müssen Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Ab 31 kommt in Neuseeland eher eine Stelle bei einem akkreditierten Arbeitgeber mit dem Accredited Employer Work Visa (AEWV) in Frage.

Führt ein Working Holiday automatisch zu einem Arbeitsvisum mit Sponsor?

Nein. Das Working Holiday Visum ist ein eigenes Visum für Urlaub mit befristeten Jobs, kein Sponsoring. Wer länger bleiben möchte, braucht später einen anderen Weg, etwa einen Arbeitgeber, der das Skills-in-Demand-Visum (Subclass 482) sponsert. Ein Visum kann Ihnen dabei niemand versprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit deutschem Pass gilt für das Visum 417 seit dem 1. Juli 2026 die Altersgrenze 18 bis 35 Jahre.
  • Der Antrag muss vor Mitternacht (AEST/AEDST) am Tag vor dem 36. Geburtstag eingehen; die Erteilung darf danach kommen.
  • Das erste Visum beantragen Sie allein und ohne Kinder; ein Partner stellt einen eigenen Antrag.
  • Neuseelands Working Holiday bleibt bei 18 bis 30 Jahren.
  • Klären Sie Abmeldung, Rente und Krankenversicherung vor dem Abflug.

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