Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen: online mit eID oder per Brief über Konsulat und Notar?
Tipps · 26.10.2026 · 10 Min. Lesezeit

Wenn Sie schon in Australien oder Neuseeland leben, beantragen Sie Ihr Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ), nicht bei einem Bürgerbüro. Dafür gibt es zwei Wege: online mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder schriftlich per Post, wobei eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder ein Notar Ihre Unterschrift amtlich bestätigen muss. Die Gebühr von 13,00 Euro zahlen Sie online per Kreditkarte, beim schriftlichen Antrag vorab per Überweisung. Planen Sie ausreichend Zeit ein, denn Anträge aus dem Ausland dauern derzeit länger.
Wie das Führungszeugnis grundsätzlich funktioniert, wenn Sie noch in Deutschland wohnen, lesen Sie in unserem Ratgeber Führungszeugnis fürs Visum.
Wann Sie das Zeugnis vor Ort brauchen
Der häufigste Anlass ist der Wechsel vom Working Holiday Visum zu einer Stelle, bei der ein Arbeitgeber Sie sponsert. Für das Visum Skills in Demand (Subclass 482) verlangt das australische Innenministerium (Department of Home Affairs) ein Polizeizeugnis aus jedem Land, auch dem Heimatland, in dem Sie seit Ihrem 16. Geburtstag in den letzten 10 Jahren insgesamt 12 Monate oder länger verbracht haben. Für die meisten Menschen aus Deutschland ist das also Deutschland. Aktuelle Stellen mit Visumsponsoring in beiden Ländern finden Sie in unserer Jobübersicht.
Eine Ausnahme gibt es: Sponsert Sie ein akkreditierter Sponsor (accredited sponsor) und legt dieser eine Referenz bei, die Ihren guten Charakter bestätigt, brauchen Sie nur australische Polizeizeugnisse. Wie der Antrag mit Arbeitgeber insgesamt abläuft, erklärt unser Ratgeber zum Visum 482.
Beim ersten Working Holiday Visum (Subclass 417) kann Home Affairs ein Polizeizeugnis nach derselben Regel anfordern und meldet sich dann bei Ihnen. In Neuseeland gilt: Wer 24 Monate oder länger bleiben will, legt dem Visumantrag ein Polizeizeugnis bei, sonst kann der Antrag abgelehnt oder das Visum kürzer erteilt werden. Das betrifft häufig das Accredited Employer Work Visa (AEWV), das unser Ratgeber zum AEWV erklärt.
Online oder schriftlich: die zwei Wege im Vergleich
| Frage | Online-Antrag | Schriftlicher Antrag |
|---|---|---|
| Was Sie brauchen | Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Smartphone mit NFC und eine Software wie die AusweisApp | Antragsformular (auf Deutsch, Englisch oder Französisch) und eine amtlich bestätigte Unterschrift samt Angaben zur Person |
| Wer bestätigt Ihre Identität | Die Online-Ausweisfunktion | Eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder ein Notar |
| Gebühr | 13,00 Euro per Kreditkarte beim Antrag | 13,00 Euro vorab auf das Konto des BfJ, Vor- und Nachname als Verwendungszweck; Schecks werden nicht mehr angenommen |
| Versand des Antrags | Über das Online-Portal des BfJ | Im Original per Post; Fax und E-Mail werden nicht bearbeitet |
| Ergebnis | Papierzeugnis per Post oder digitales Führungszeugnis im BundID-Postfach | Papierzeugnis per Post |
Weg 1: online mit der Online-Ausweisfunktion
Für den Online-Antrag brauchen Sie einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion. Bei Ausweisen, die nach Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Online-Funktion automatisch aktiviert. Dazu kommen ein Smartphone mit NFC und eine Software wie die AusweisApp. Testen Sie die Online-Funktion am besten noch vor der Ausreise: Fehlt etwas, lässt es sich aus Perth oder Christchurch nur mühsam nachholen.
Neu seit Oktober 2026: das digitale Führungszeugnis
Seit dem 1. Oktober 2026 stellt das BfJ das Führungszeugnis für Privatpersonen auch digital aus. Sie beantragen es ausschließlich über das Online-Portal, es kostet ebenfalls 13,00 Euro und kommt als PDF mit weißem Hintergrund und QR-Code in Ihr BundID-Postfach.
Einen Haken hat die PDF-Fassung. Auf das digitale Zeugnis lässt sich keine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung setzen. Wer eine solche Beglaubigung für das Zielland braucht, muss das Papierzeugnis beantragen.
Weg 2: schriftlich mit beglaubigter Unterschrift
Ohne Ausweis mit Online-Funktion bleibt der schriftliche Antrag. Das BfJ stellt die Formulare auf Deutsch, Englisch und Französisch bereit. Ihre Angaben zur Person und Ihre Unterschrift müssen amtlich bestätigt werden, und zwar von einer deutschen Auslandsvertretung, einer ausländischen Behörde oder einem Notar. Den Antrag schicken Sie im Original an das BfJ.
Die Gebühr überweisen Sie vorab auf das Konto des BfJ, mit Ihrem Vor- und Nachnamen als Verwendungszweck. Das Zeugnis wird erst ausgestellt, wenn das Geld eingegangen ist (§ 8 JVKostG). Alle Einzelheiten und die Formulare finden Sie auf der Seite des BfJ zum Führungszeugnis.
Wo Sie in Australien Ihre Unterschrift bestätigen lassen
Zuständig ist die Stelle für Ihren Wohnort:
- Canberra: Die Botschaft (119 Empire Circuit, Yarralumla, ACT 2600) ist für das Hauptstadtterritorium (ACT) zuständig. Zu ihren eingeschränkten konsularischen Leistungen gehört ausdrücklich die Unterschriftsbeglaubigung, etwa für Anträge auf ein Führungszeugnis.
- Sydney: Das Generalkonsulat (Level 17, 100 William St, Sydney NSW 2011) ist für ganz Australien außer dem ACT zuständig. Jede konsularische Angelegenheit braucht einen online gebuchten Termin.
- Melbourne: Der Honorargeneralkonsul (Suite 311, 370 St Kilda Road, Melbourne VIC 3004) betreut Victoria, empfängt nur mit Termin und ist derzeit telefonisch nicht erreichbar.
- Adelaide: Der Honorarkonsul (Suite 809, 147 Pirie Street, Adelaide SA 5000) betreut South Australia, ebenfalls nur mit online gebuchtem Termin.
- Brisbane: Der Honorarkonsul ist bis Ende Dezember 2026 abwesend. Passanträge werden weiter angenommen und nach Sydney geschickt, andere Leistungen wie Unterschriftsbeglaubigungen gibt es in dieser Zeit dort nicht.
Wohnen Sie in Queensland, planen Sie also einen Termin in Sydney ein oder lassen Sie Ihre Unterschrift von einem Notar oder einer australischen Behörde bestätigen.
Und in Neuseeland?
In Neuseeland ist die Deutsche Botschaft in Wellington (90-92 Hobson Street, Thorndon, 6011 Wellington) zuständig. Sie bietet alle konsularischen Leistungen nach Termin über ihr Online-Buchungssystem an und betreut neben Neuseeland auch Tokelau, die Cookinseln, Niue und Pitcairn.
Zustellung, Dauer und wie alt das Zeugnis sein darf
Das BfJ schickt das Führungszeugnis aus Datenschutzgründen nur an Sie selbst, nie per E-Mail oder Fax. Eine c/o-Adresse in Deutschland ist möglich, etwa bei Ihren Eltern, die Ihnen das Zeugnis dann nachschicken oder einscannen. Das digitale Zeugnis landet ausschließlich in Ihrem BundID-Konto. Ob Sie eine solche Adresse vor der Ausreise geregelt haben, prüfen Sie mit unserer Checkliste zum Abmelden beim Auswandern.
Zur Dauer weist das BfJ am 22. Oktober 2026 darauf hin, dass Anträge aus dem Ausland und Anträge mit Auslandsbezug, etwa mit Überbeglaubigung, derzeit länger dauern. Wegen hoher Nachfrage spricht es von mehreren Wochen. Beantragen Sie das Zeugnis deshalb, sobald Ihr Arbeitgeber die Nominierung vorbereitet, nicht erst, wenn das Visum ansteht.
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer hat das Führungszeugnis nicht; wie alt es sein darf, entscheidet die Stelle, die es bekommt. Für australische Visa gelten Polizeizeugnisse 12 Monate ab Ausstellung. Immigration New Zealand (INZ) verlangt, dass das Zeugnis bei Einreichung des Antrags jünger als 6 Monate ist, und kann ein neues anfordern, wenn das erste vor der Entscheidung ein Jahr alt wird. Die Regeln stehen auf der Seite von INZ zum Polizeizeugnis.
Was neben dem deutschen Zeugnis dazukommen kann
Ein australisches Polizeizeugnis
Home Affairs kann ein Polizeizeugnis aus jedem Land verlangen, in dem Sie gelebt haben, in der Regel ab 17 Jahren und bei mindestens 12 Monaten Aufenthalt in den letzten 10 Jahren. Wer also schon ein Jahr mit Work and Travel in Australien verbracht hat, braucht unter Umständen zusätzlich ein australisches Zeugnis. Das muss ein National Police Check der Australian Federal Police (Code 33 - Immigration/Citizenship) sein; Zeugnisse der Bundesstaaten werden nicht anerkannt. Die Einzelheiten nennt Home Affairs auf der Seite zu den Charakteranforderungen.
Ein Europäisches Führungszeugnis
Haben Sie neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats oder des Vereinigten Königreichs, bekommen Sie ein Europäisches Führungszeugnis. Es enthält auch die Einträge aus dem Strafregister des anderen Landes, das bis zu 20 Arbeitstage, also 4 Wochen, Zeit für seine Auskunft hat.
Eine englische Übersetzung
Auf dem Führungszeugnis sind nur die Überschriften zu Ihren Daten und, wenn nichts eingetragen ist, auch dieser Vermerk auf Deutsch, Englisch und Französisch gedruckt. INZ verlangt eine englische Übersetzung, wenn das Zeugnis nicht auf Englisch ist. Wer übersetzen darf und welche Form beide Länder verlangen, erklärt unser Beitrag zur beglaubigten Übersetzung fürs Visum.
Schritt für Schritt zum Führungszeugnis aus dem Ausland
- Bedarf klären: Fragen Sie Arbeitgeber oder Behörde, ob ein deutsches Zeugnis nötig ist und ob eine Apostille oder Überbeglaubigung verlangt wird.
- Weg wählen: Ausweis mit Online-Funktion, PIN und NFC-Smartphone vorhanden? Dann online. Sonst schriftlich.
- Beim schriftlichen Antrag einen Termin buchen: bei Botschaft, Generalkonsulat oder Honorarkonsul für Ihren Wohnort, alternativ bei einem Notar oder einer Behörde vor Ort.
- Gebühr zahlen: online per Kreditkarte; schriftlich vorab per Überweisung mit Vor- und Nachnamen als Verwendungszweck.
- Antrag abschicken: online über das Portal oder im Original per Post an das BfJ, nie per Fax oder E-Mail.
- Übersetzen und einreichen: englische Übersetzung beauftragen und das Zeugnis innerhalb der Fristen des Ziellandes hochladen.
Welche weiteren Unterlagen in Ihren Antrag gehören, zeigt unsere Unterlagen-Checkliste für Australien und Neuseeland. Für das Visum 482 gehört auch ein englischer CV dazu, der Ihre Berufs- und Ausbildungsstationen mindestens der letzten 5 Jahre mit Daten und Positionen zeigt; mit Build AI CV bringen Sie Ihren englischen CV in Form, während das BfJ Ihren Antrag bearbeitet.
Häufige Fehler beim Antrag aus dem Ausland
- Antrag beim Bürgerbüro versuchen: Wer im Ausland lebt, beantragt direkt beim BfJ; der Weg über die Meldebehörde ist für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland gedacht.
- Unterschrift ohne Bestätigung: Ohne amtlich bestätigte Unterschrift und Personalien fehlt dem Antrag eine Pflichtangabe.
- Gebühr ohne Namen überwiesen: Ohne Vor- und Nachnamen im Verwendungszweck lässt sich die Zahlung schwer zuordnen, und das Zeugnis kommt erst nach dem Zahlungseingang.
- Termin in Brisbane eingeplant: Bis Ende Dezember 2026 gibt es dort keine Unterschriftsbeglaubigungen.
- Zu spät angefangen: Anträge aus dem Ausland dauern derzeit länger, und für Neuseeland darf das Zeugnis bei Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich das Führungszeugnis aus Australien bei meiner alten Stadtverwaltung beantragen?
Nein. Wer im Ausland lebt, stellt den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, entweder online mit der Online-Ausweisfunktion oder schriftlich mit amtlich bestätigter Unterschrift. Der Weg über Rathaus oder Bürgerbüro ist für Menschen gedacht, die in Deutschland wohnen.
Wer darf meine Unterschrift für den schriftlichen Antrag bestätigen?
Eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder ein Notar. In Australien nennt die Botschaft in Canberra die Unterschriftsbeglaubigung für Führungszeugnis-Anträge ausdrücklich; für den Rest des Landes ist das Generalkonsulat in Sydney mit online gebuchtem Termin zuständig.
Kann ich das Führungszeugnis an meine Adresse in Sydney schicken lassen?
Das BfJ schickt das Zeugnis nur an Sie selbst; möglich ist auch eine c/o-Adresse in Deutschland. Per E-Mail oder Fax verschickt es kein Zeugnis. Das digitale Führungszeugnis kommt ausschließlich in Ihr BundID-Postfach und erspart Ihnen den Postweg.
Reicht das digitale Führungszeugnis für mein Visum?
Das hängt davon ab, ob die Stelle, die es verlangt, eine Apostille, Überbeglaubigung oder Endbeglaubigung braucht. Auf das digitale Zeugnis lässt sich keine davon setzen; in diesem Fall beantragen Sie das Papierzeugnis. Klären Sie die Form deshalb vor dem Antrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Aus dem Ausland beantragen Sie das Führungszeugnis direkt beim BfJ, online oder schriftlich.
- Online brauchen Sie die Online-Ausweisfunktion, ein NFC-Smartphone und eine Software wie die AusweisApp.
- Schriftlich bestätigen Auslandsvertretung, ausländische Behörde oder Notar Ihre Unterschrift; die Gebühr von 13,00 Euro überweisen Sie vorab.
- In Brisbane gibt es bis Ende Dezember 2026 keine Unterschriftsbeglaubigung; Sydney und Canberra arbeiten mit Termin.
- Seit dem 1. Oktober 2026 gibt es das digitale Zeugnis im BundID-Postfach, aber ohne Apostille.
#führungszeugnis #führungszeugnis ausland #bundesamt für justiz #konsulat #visum 482 #australien #neuseeland
Führungszeugnis fürs Visum: So beantragen Sie es für Australien und Neuseeland ohne Umwege
Gesellenbrief auf Englisch: Warum Sie die Übersetzung zuerst bei Ihrer Kammer anfragen sollten
Beglaubigte Übersetzung fürs Visum: Wer übersetzen darf und was Neuseeland strenger prüft