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Working Holiday Neuseeland: Was Deutsche zwischen 18 und 30 vor dem Antrag wissen sollten

Visa-Ratgeber · 21.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Eine junge Frau und ein bärtiger Mann ernten mit Sonnenhüten und Handschuhen Trauben in einem Weinberg in Neuseeland.

Mit dem Germany Working Holiday Visa können Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 18 und 30 Jahren bis zu 12 Monate in Neuseeland reisen und befristet arbeiten. Sie brauchen dafür kein Jobangebot, aber mindestens 4.200 NZD für den Lebensunterhalt, eine volle Krankenversicherung und die Absicht, am Ende wieder auszureisen. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie die folgenden Regeln kennen.

Wer das Germany Working Holiday Visa bekommen kann

Das Programm besteht nach Angaben des Auswärtigen Amts seit dem Jahr 2000 und wird von rund 16.000 Deutschen pro Jahr genutzt. Immigration New Zealand (INZ) nennt auf der offiziellen Seite zum Germany Working Holiday Visa diese Grundvoraussetzungen:

  • Sie sind Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt.
  • Sie haben mindestens 4.200 NZD für Ihren Lebensunterhalt.
  • Sie wollen Neuseeland am Ende Ihres Aufenthalts wieder verlassen.
  • Sie haben für die gesamte Zeit eine volle Krankenversicherung.

Wichtig: Wer schon einmal ein neuseeländisches Working Holiday Visum bekommen hat, kann kein zweites beantragen, auch wenn das erste ungenutzt verfallen ist.

Was Sie mit dem Visum dürfen und was nicht

ErlaubtNicht erlaubt oder eingeschränkt
Bis zu 12 Monate Urlaub in NeuseelandEine feste, unbefristete Stelle annehmen
Bis zu 12 Monate befristet arbeiten, in jedem legalen JobEin Unternehmen als Inhaber betreiben
Insgesamt bis zu sechs Monate lernen oder eine Weiterbildung machenPartner oder Kinder über Ihr Visum mitnehmen
Beliebig oft aus- und wieder einreisenDie Einreisefrist von 12 Monaten verschieben

Gearbeitet wird immer für einen Arbeitgeber, mit einem Arbeitsvertrag oder einem Vertrag über Dienstleistungen. Ein Jobangebot brauchen Sie für den Antrag nicht.

Arbeiten in Neuseeland: Lohn, Steuernummer und Rechte

Wer in Neuseeland arbeitet, zahlt Steuern und braucht eine IRD-Nummer von Inland Revenue. Die IRD-Nummer kostet nichts und gilt ein Leben lang. Beantragen Sie sie, sobald Sie Ihre erste Stelle in Aussicht haben.

Seit dem 1. April 2026 beträgt der Mindestlohn für Erwachsene 23,95 NZD pro Stunde vor Steuern, wie die Behörde Employment New Zealand angibt. Alle Beschäftigten in Neuseeland haben dieselben Mindestrechte, auch Menschen mit einem befristeten Visum. Kein Arbeitgeber darf Ihnen Gebühren für einen Job berechnen.

Befristete Jobs gibt es zum Beispiel in Gastronomie und Tourismus, auf Obstplantagen oder in Weinbergen. In welchen Branchen und Regionen gerade Stellen entstehen, beschreibt unser Beitrag Arbeiten in Neuseeland: Branchen und Regionen. Für kurze Jobs vor Ort lohnt sich ein englischer CV, den Sie mit Build AI CV schnell auf eine neue Stelle anpassen können.

Drei Monate länger durch Saisonarbeit

Wer drei Monate Saisonarbeit im Weinbau oder Gartenbau erledigt, kann eventuell weitere drei Monate bleiben. Dafür gibt es ein eigenes Visum, das Working Holiday Extension Work Visa. Bewahren Sie Lohnabrechnungen und Verträge auf, damit Sie die Arbeit belegen können.

Der Antrag Schritt für Schritt

  1. Reisepass prüfen: Sie brauchen einen gültigen physischen Pass, der noch mindestens drei Monate nach dem Ende des Visums gültig ist. Tragen Sie Ihre Daten exakt wie im Pass ein, auch bei Umlauten.
  2. Geld und Ticket nachweisen können: Halten Sie Kontoauszüge über mindestens 4.200 NZD bereit. INZ kann außerdem ein Ausreiseticket oder den Nachweis verlangen, dass Sie eines kaufen können, und dieses Geld kommt zu den 4.200 NZD hinzu.
  3. Krankenversicherung abschließen: INZ kann einen Nachweis verlangen, dass Sie voll versichert sind, einschließlich eines Krankenhausaufenthalts.
  4. Online beantragen: Der Antrag läuft online und auf Englisch. Die aktuelle Gebühr und die Bearbeitungszeit zeigt INZ auf der Visumseite. Bei einer Zusage erhalten Sie ein eVisa.
  5. Weitere Nachweise einplanen: INZ kann ein Röntgenbild der Lunge oder eine ärztliche Untersuchung verlangen, die bei Eingang höchstens drei Monate alt ist, und Führungszeugnisse, die beim Antrag höchstens sechs Monate alt sind. Was nicht auf Englisch ist, braucht eine beglaubigte englische Übersetzung.
  6. Rechtzeitig einreisen: Sie müssen innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung nach Neuseeland kommen. Verpassen Sie die Frist, verfällt das Visum, und Sie können kein neues Working Holiday Visum beantragen.

Das deutsche Führungszeugnis beantragen Sie beim Bundesamt für Justiz. Für Besuche ohne Arbeit bis zu drei Monaten brauchen Deutsche kein Visum, wohl aber eine NZeTA. Jede bezahlte Arbeit erfordert dagegen ein Visum, wie das Auswärtige Amt in seinen Reisehinweisen zu Neuseeland betont.

Neuseeland oder Australien für Ihr Working Holiday?

Für deutsche Pässe gibt es beides. Australiens Working Holiday Visum (Subclass 417) steht inzwischen Menschen bis 35 Jahre offen, in Neuseeland bleibt es bei 18 bis 30. Die Einzelheiten zu Australien lesen Sie in unserem Ratgeber zum Visum 417.

Wer nach dem Working Holiday länger in Neuseeland arbeiten möchte, braucht ein anderes Visum, zum Beispiel das Accredited Employer Work Visa (AEWV) mit einem akkreditierten Arbeitgeber. Ein AEWV-Angebot kann allerdings nicht für das Pflanzen, Pflegen, Ernten oder Verpacken im Obst- oder Weinbau sein. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum AEWV und auf der Seite mit Jobs in Neuseeland mit Visum.

Wie Fachkräfte mit Berufsabschluss in Neuseeland den Weg zum Daueraufenthalt finden können, beschreiben Neuseeland ab 24. August 2026: Drei Wege zum Daueraufenthalt und unser Beitrag zum Trades and Technician Pathway. Handwerker finden außerdem Hintergründe in Mit dem Gesellenbrief nach Neuseeland.

Häufige Fehler vor und nach dem Antrag

  • Den Antrag zu früh stellen: Die Einreisefrist von 12 Monaten läuft ab der Erteilung und lässt sich nicht verschieben.
  • Ticketgeld einrechnen: Die 4.200 NZD sind nur für den Lebensunterhalt, das Geld für ein Ausreiseticket kommt hinzu.
  • Abweichende Namen: Schreibweisen, die nicht dem Pass entsprechen, können den Antrag verzögern oder zur Ablehnung führen.
  • Eine feste Stelle annehmen: Das Visum erlaubt nur befristete Arbeit.
  • Ohne Versicherung reisen: Eine volle Krankenversicherung ist Pflicht und muss die ganze Zeit gelten.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu welchem Alter kann ich das Working Holiday Visum für Neuseeland beantragen?

Für das Germany Working Holiday Visa müssen Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Anders als bei Australien, wo für deutsche Pässe seit dem 1. Juli 2026 die Grenze bei 35 Jahren liegt, bleibt es in Neuseeland bei 18 bis 30 Jahren. Prüfen Sie die aktuelle Angabe vor dem Antrag auf der Seite von Immigration New Zealand.

Brauche ich vor dem Antrag schon einen Job in Neuseeland?

Nein. Für das Germany Working Holiday Visa brauchen Sie kein Jobangebot. Sie dürfen bis zu 12 Monate befristet arbeiten, aber keine feste Stelle annehmen und kein eigenes Unternehmen als Inhaber führen. Gearbeitet wird mit einem Arbeitsvertrag oder einem Vertrag über Dienstleistungen.

Wie viel Geld muss ich nachweisen?

Immigration New Zealand verlangt mindestens 4.200 NZD für den Lebensunterhalt. Dazu kommt das Geld für ein Ticket aus Neuseeland heraus, falls Sie noch keines haben. Das Ticketgeld muss zusätzlich zu den 4.200 NZD vorhanden sein und darf dort nicht mitgerechnet werden.

Kann ich das Working Holiday Visum für Neuseeland ein zweites Mal bekommen?

Nein. Wenn Immigration New Zealand Ihnen schon einmal ein Working Holiday Visum erteilt hat, können Sie kein neues beantragen, selbst wenn Sie das erste nie genutzt haben. Working Holiday Visa anderer Länder, etwa für Australien, zählen dabei nicht mit.

Darf mein Partner mit demselben Visum mitkommen?

Nein. Das Germany Working Holiday Visa gilt nur für Sie selbst. Ein Partner oder ein Kind, das mit nach Neuseeland kommen möchte, muss ein eigenes Visum beantragen. Klären Sie das frühzeitig, wenn Sie gemeinsam reisen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Germany Working Holiday Visa gilt für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren.
  • Sie brauchen mindestens 4.200 NZD, zusätzlich Geld für ein Ausreiseticket, und eine volle Krankenversicherung.
  • Sie dürfen bis zu 12 Monate befristet arbeiten, aber keine feste Stelle annehmen.
  • Das Visum gibt es nur einmal, und Sie müssen innerhalb von 12 Monaten einreisen.
  • Für einen längeren Aufenthalt mit Arbeit brauchen Sie später ein anderes Visum.

Zuletzt geprüft: 21. Oktober 2026 anhand der oben verlinkten offiziellen Seiten.

Jeder Fall ist anders: Vereinbaren Sie eine Beratung, und die registrierten Migrationsagenten (MARA) in Australien und lizenzierten Immigration Adviser in Neuseeland, mit denen wir zusammenarbeiten, prüfen Ihren Fall.

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