Häufige Fragen aus Deutschland
Kurze Antworten auf das, was Menschen in Deutschland uns am häufigsten fragen. Die Visum-Ratgeber gehen ins Detail.
Kann sich jede Person bewerben oder nur, wer in Deutschland lebt?
Alle können sich bewerben. Wir schreiben für Menschen in Deutschland, doch die Stellen stehen jeder Staatsangehörigkeit offen, solange Qualifikation und Erfahrung zur Stelle passen.
Was bedeutet Visumsponsoring durch den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber unterstützt Ihr Arbeitsvisum: in Australien das Skills in Demand Visum, in Neuseeland das Accredited Employer Work Visa. In beiden Fällen muss er sich bei Lohn und Bedingungen an die staatlichen Regeln halten.
Brauche ich mit einem deutschen Pass einen Englischtest?
Für Australien in der Regel ja: Ein deutscher Pass gehört nicht zu den Befreiungen, deshalb brauchen Sie meist ein Ergebnis in IELTS, PTE, OET oder einem anderen anerkannten Test. In Neuseeland hängt es von der Stufe der Stelle ab. Manche Arbeitgeber und Registrierungsstellen haben eigene Anforderungen; lesen Sie die Anzeige und den Visum-Ratgeber.
Werden Gesellenbrief, Meisterbrief oder IHK-Abschluss anerkannt?
Sie helfen, aber rechnen Sie damit, dass Ihr Beruf neu bewertet wird. Manche australische Berufe brauchen ein Skills Assessment, oft über VETASSESS oder Trades Recognition Australia, und manche Gewerke wie Elektro- und Sanitärarbeiten zusätzlich eine Lizenz des Bundesstaats. In Neuseeland brauchen manche Gewerke eine Berufsregistrierung. Die Visum-Ratgeber erklären, wann was gilt.
Ich bin Pflegefachkraft in Deutschland. Kann ich dort sofort in der Pflege arbeiten?
Ihre deutsche Anerkennung gilt dort nicht automatisch. Sie registrieren sich bei der Aufsichtsbehörde für Pflege in Australien oder Neuseeland, bevor Sie dort arbeiten dürfen; die Anzeige sagt, was der Arbeitgeber braucht.
Welches Führungszeugnis brauche ich?
Wird ein deutsches Führungszeugnis verlangt, beantragen Sie es beim Bundesamt für Justiz, über das Bürgeramt oder online. Haben Sie lange genug in anderen Ländern gelebt, brauchen Sie unter Umständen auch von dort ein Zeugnis; die Visum-Ratgeber erklären die Regeln.
Müssen meine Unterlagen übersetzt werden?
Ja. Deutsche Dokumente wie Führungszeugnis, Arbeitszeugnisse und Abschlüsse brauchen eine englische Übersetzung. Für Australien muss eine Übersetzung aus dem Ausland Name, Anschrift, Telefonnummer, Qualifikation und Erfahrung der übersetzenden Person nennen. Für Neuseeland muss sie beglaubigt sein und darf nicht von Ihnen, Angehörigen oder Ihrem Immigration Adviser stammen.
Ist Work and Travel mit einem Working Holiday Visum eine Option?
Für manche ja. Deutsche Staatsangehörige können für Australien und Neuseeland ein Working Holiday Visum beantragen, bis zu einer Altersgrenze. Das ist ein anderer Weg als die gesponserten Stellen auf dieser Seite; die Bedingungen stehen auf den Websites der Regierungen. Wer schon mit Working Holiday dort ist, braucht für eine gesponserte Stelle ein Angebot und einen neuen Visumantrag.
Wie schnell könnte ich im Ausland arbeiten?
Das ist unterschiedlich. Land, Beruf, ein eventuelles Skills Assessment oder eine Registrierung und wie schnell Ihre Unterlagen zusammenkommen, spielen alle eine Rolle. Die Visum-Ratgeber nennen die aktuellen offiziellen Bearbeitungszeiten.
Kann meine Familie mitkommen?
Meistens ja. Beide Visa haben Möglichkeiten für Partner und unterhaltsberechtigte Kinder, nach den Regeln, die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gelten.
Muss ich für die Bewerbung etwas bezahlen?
Nein. Die Bewerbung auf eine Stelle hier ist kostenlos. Verlangt jemand Geld für ein Jobangebot oder ein Visum, zahlen Sie nicht: Geld für einen Job oder ein Sponsoring verstößt in Australien und Neuseeland gegen die Regeln und kann zur Ablehnung Ihres Visums führen.
Wie bewerbe ich mich?
Öffnen Sie die Stelle und tippen Sie auf „Per E-Mail bewerben“ oder, wenn Sie vorher eine Frage haben, auf „Per WhatsApp fragen“. Hängen Sie Ihren englischen Lebenslauf und Ihre Zeugnisse oder Registrierungsdaten an.