Abmelden beim Auswandern: Was Sie in Deutschland vor dem Flug nach Australien regeln sollten
Tipps · 12.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Wer aus Deutschland nach Australien zieht und keine Wohnung in Deutschland behält, muss sich bei der Meldebehörde abmelden: frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach. Die Abmeldung ist aber nur ein Punkt von vielen. Steuer, Rente, Wahlrecht, Reisepass und Versicherung sollten Sie ebenfalls vor dem Flug klären, weil vieles aus dem Ausland umständlicher wird. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Zeitpunkt.
Der Zeitplan für Ihre letzten Monate in Deutschland
| Zeitpunkt | Aufgabe | Zuständig |
|---|---|---|
| Einige Monate vorher | Reisepass prüfen und bei Bedarf neu beantragen | Pass- oder Bürgeramt |
| Vor dem Visumantrag | Führungszeugnis beantragen | Bundesamt für Justiz, online oder über die Meldebehörde |
| Vor der Abreise | Rentenkonto klären, Fragen zu freiwilligen Beiträgen stellen | Deutsche Rentenversicherung |
| Vor der Abreise | Auslandskrankenversicherung abschließen, Rücktransport klären | Versicherer, Krankenkasse |
| Ab einer Woche vor dem Auszug | Abmelden | Meldebehörde (Rathaus, Bürgerbüro) |
| Bis zwei Wochen nach dem Auszug | Abmeldung spätestens erledigt haben | Meldebehörde |
Die Abmeldung bei der Meldebehörde
Nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) muss sich abmelden, wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht. Die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Auszug, die Abmeldung ist frühestens eine Woche vorher möglich. Zuständig ist die Meldebehörde, also das Rathaus, Bürgeramt oder Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Behalten Sie die Abmeldebestätigung gut auf. Kommen Sie später zurück, gilt wieder § 17 Abs. 1 BMG: Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Ein Tipp zur Reihenfolge: Erledigen Sie alles, was über die Meldebehörde läuft, bevor Sie sich abmelden. Dazu kann das Führungszeugnis gehören: In Deutschland beantragen Sie es bei der Meldebehörde oder online. Wer im Ausland lebt, schickt einen schriftlichen Antrag mit amtlich bestätigter Unterschrift direkt an das Bundesamt für Justiz und überweist die Gebühr vorab. Mehr dazu auf der Seite des Bundesamts für Justiz. Welche weiteren Unterlagen Sie vor der Ausreise beisammen haben sollten, steht in unserer Checkliste für Visumunterlagen.
Steuer: Meldeadresse und Steuerpflicht sind zwei Paar Schuhe
Das Einkommensteuergesetz knüpft nicht an die Meldebescheinigung an, sondern an Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt. Nach § 1 Abs. 1 EStG ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat; dann zählt das weltweite Einkommen. Wer weder das eine noch das andere hat, ist nach § 1 Abs. 4 EStG nur noch beschränkt steuerpflichtig, und zwar mit inländischen Einkünften im Sinne von § 49, etwa aus einer vermieteten Wohnung.
Den gewöhnlichen Aufenthalt definiert § 9 der Abgabenordnung: Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland gilt immer als gewöhnlicher Aufenthalt, kurze Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Zwischen Deutschland und Australien gibt es außerdem ein Doppelbesteuerungsabkommen, unterzeichnet am 12.11.2015 und in Kraft seit dem 07.12.2016, wie die Liste der Steuerabkommen des australischen Finanzministeriums zeigt. Wie sich das auf Ihren Fall auswirkt, besprechen Sie am besten mit einer Steuerberatung, bevor Sie Wohnung oder Vermietung regeln.
Rente: was mit Ihren Beitragsjahren passiert
Ihre bisherigen Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung bleiben erhalten. Deutschland hat mit Australien ein Sozialversicherungsabkommen, das seit dem 1. Januar 2003 gilt, und ein Zusatzabkommen seit dem 1. Oktober 2008. Sie regeln unter anderem, wie deutsche und australische Zeiten zusammengerechnet werden. Australische Zeiten entstehen allerdings in der Regel erst mit dem Recht auf Daueraufenthalt; mit einem befristeten Visum zum Arbeiten oder Reisen meist nicht.
Deutsche können freiwillige Beiträge zahlen, egal wo sie wohnen. Für ein Kalenderjahr geht das bis zum 31. März des Folgejahres. Ob sich das für Sie lohnt, klärt eine Beratung bei der Rentenversicherung vor der Abreise.
Wie das Abkommen Beitragszeiten zusammenrechnet und was mit der Superannuation passiert, lesen Sie in unserem Beitrag zu Rente und Sozialversicherungsabkommen mit Australien.
Wahlrecht und Staatsangehörigkeit
Als „Deutsche im Ausland“ bezeichnet die Bundeswahlleiterin Wahlberechtigte, die außerhalb Deutschlands leben und hier keine Wohnung gemeldet haben. Sie dürfen nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dies nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder wenn sie auf andere Weise persönlich mit der deutschen Politik vertraut und von ihr betroffen sind. Dafür ist ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nötig.
Zur Staatsangehörigkeit: § 17 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz nennt drei Verlustgründe, nämlich Verzicht, Eintritt in ausländische Streitkräfte oder vergleichbare bewaffnete Verbände und die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts. Der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit steht nicht auf der Liste. Für Fragen zur Staatsangehörigkeit ist in Australien das Generalkonsulat in Sydney zuständig, außer für das Australian Capital Territory.
Reisepass, Versicherung und Führerschein vor dem Flug
Ein Reisepass kostet ab 24 Jahren 70 Euro. Im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt, steigt die Gebühr um 36 Euro. Ein Pass gilt zehn Jahre, für Menschen unter 24 Jahren sechs Jahre. Wer in den nächsten Jahren ohnehin einen neuen bräuchte, beantragt ihn besser noch in Deutschland.
Deutschland hat mit Australien kein Abkommen über die gegenseitige Gesundheitsversorgung für Besucher. Das Auswärtige Amt rät dringend zu einer Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung und empfiehlt, bei der Krankenkasse zu klären, ob ein Rettungsflug nach Deutschland abgedeckt ist; ohne ausreichenden Schutz tragen Sie die Kosten selbst. Die Hinweise finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts für Australien.
Für kurze Aufenthalte gilt der deutsche Führerschein in Australien zusammen mit einem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten englischen Übersetzung. Wer nach Neuseeland geht, sollte sich zudem in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen; darum bittet die Deutsche Botschaft in Wellington ausdrücklich.
Ihre Checkliste für die letzten Wochen
- Reisepass prüfen und gegebenenfalls neu beantragen.
- Führungszeugnis beantragen, solange Sie noch gemeldet sind.
- Englischen Lebenslauf fertigstellen, damit Bewerbungen nicht an der Abmeldung hängen. Mit Build AI CV erstellen Sie Ihren englischen CV, bevor die Umzugskartons alles verschlucken.
- Termin bei der Deutschen Rentenversicherung und bei einer Steuerberatung vereinbaren.
- Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport abschließen.
- Internationalen Führerschein besorgen.
- Abmeldung bei der Meldebehörde, frühestens eine Woche vor dem Auszug.
- Bei Bedarf Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Offene Fragen rund um Stellen, Visum und Unterlagen beantworten wir in unseren häufigen Fragen zum Arbeiten in Australien und Neuseeland; passende Angebote finden Sie unter Stellen mit Visumsponsoring. Welcher Visumweg überhaupt zu Ihnen passt, klärt unser Beitrag über Jobs in Australien für Deutsche.
Hintergrund zur Lage in Australien: Wie streng das Land bei der Zuwanderung tatsächlich ist, lesen Sie im Beitrag über das australische Einwanderungssystem in Zahlen. Warum Australien wegen seiner alternden Bevölkerung auf Arbeitskräfte angewiesen bleibt, zeigt der Beitrag zum australischen Generationenbericht, und was die neuen Migrationsregeln für Work and Travel, Studium und Handwerk ändern, steht im Beitrag über Australiens neue Migrationsregeln.
Häufige Fehler beim Abmelden und Auswandern
- Zu früh abmelden: Vor dem Auszug geht es frühestens eine Woche vorher.
- Abmeldung vergessen: Die Pflicht besteht, sobald Sie keine Wohnung in Deutschland mehr beziehen.
- Abmeldung mit dem Ende der Steuerpflicht gleichsetzen: Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt.
- Führungszeugnis erst aus dem Ausland bestellen: Das schriftliche Verfahren mit bestätigter Unterschrift ist aufwendiger.
- Auf die Krankenkasse vertrauen: Ohne Abkommen mit Australien brauchen Sie eigenen Auslandsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Wann müssen Sie sich beim Auswandern abmelden?
Nach § 17 Abs. 2 BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Frühestens ist die Abmeldung eine Woche vor dem Auszug möglich.
Sind Sie nach der Abmeldung nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig?
Nicht unbedingt. Das Einkommensteuergesetz stellt auf Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ab, nicht auf die Meldeadresse. Mit inländischen Einkünften, etwa aus Vermietung, können Sie auch ohne Wohnsitz beschränkt steuerpflichtig bleiben.
Verlieren Sie Ihre deutsche Rente, wenn Sie nach Australien ziehen?
Nein, Ihre Beiträge bleiben bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Die Abkommen zwischen Deutschland und Australien regeln, wie Zeiten zusammengerechnet und Renten ins Ausland gezahlt werden; freiwillige Beiträge sind von überall möglich.
Dürfen Sie aus Australien an Bundestagswahlen teilnehmen?
Ja, wenn Sie nach Ihrem vierzehnten Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und das nicht länger als 25 Jahre her ist. Sie müssen dafür einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie Australier werden?
Der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit steht nicht unter den Verlustgründen in § 17 Abs. 1 StAG. Für Fragen zur Staatsangehörigkeit ist in Australien das deutsche Generalkonsulat in Sydney zuständig, ausgenommen das Australian Capital Territory.
Das Wichtigste in Kürze
- Abmelden frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug.
- Die Steuerpflicht hängt an Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt, nicht an der Meldeadresse.
- Rentenbeiträge bleiben erhalten; freiwillige Beiträge sind aus dem Ausland möglich.
- Pass und Führungszeugnis besser noch in Deutschland beantragen.
- Ohne Gesundheitsabkommen mit Australien brauchen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
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