Rente aus Deutschland und Australien: Wann das Abkommen Ihre Beitragsjahre zusammenzählt
Tipps · 14.10.2026 · 8 Min. Lesezeit

Deutschland und Australien haben ein Sozialversicherungsabkommen, das deutsche Beitragszeiten und australische Wohnzeiten für eine Rente zusammenrechnen kann und Renten ins jeweils andere Land zahlt. Es hilft aber vor allem Menschen, die in Australien das Recht auf Daueraufenthalt haben. Wer nur mit einem befristeten Visum arbeitet, sammelt in der Regel keine australischen Wohnzeiten, bekommt dafür aber Beiträge des Arbeitgebers in die Superannuation, die sich bei der Ausreise auszahlen lassen.
Zwei Abkommen mit unterschiedlichem Zweck
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt zwei Verträge mit Australien. Das erste Abkommen gilt seit dem 1. Januar 2003. Es rechnet deutsche und australische Zeiten für einen Rentenanspruch zusammen, regelt die Zahlung von Renten ins Ausland und legt fest, wann Sie sich freiwillig in Deutschland weiterversichern können.
Das Zusatzabkommen gilt seit dem 1. Oktober 2008. Es betrifft die australische Superannuation Guarantee und Entsendungen, damit niemand in beiden Ländern doppelt Beiträge zahlt. Auch Services Australia führt Deutschland auf der Liste der europäischen Länder mit Sozialversicherungsabkommen.
Mit Neuseeland gibt es kein vergleichbares Abkommen: Die Liste der Deutschen Rentenversicherung mit bilateralen Abkommen über Rentenansprüche nennt Australien, aber nicht Neuseeland. Wer aus Köln oder Leipzig nach Auckland geht, kann sich also nicht auf dieselben Regeln verlassen.
Wann das erste Abkommen für Sie gilt
Nach der Deutschen Rentenversicherung gilt das erste Abkommen, wenn Sie deutsche Rentenbeiträge gezahlt und in Australien mit dem Recht auf Daueraufenthalt gelebt haben. Australien zählt dabei sogenannte „Australische Wohnzeiten während des Arbeitslebens“ (Australian Working Life Residence). Sie entstehen, wenn Sie nach dem 16. Geburtstag mit Daueraufenthaltsrecht in Australien gelebt haben. Ob das der Fall war, entscheidet die australische Behörde.
Der entscheidende Punkt für Fachkräfte mit Visumsponsoring und für Work and Travel: Wer ohne Daueraufenthaltsrecht in Australien lebt, etwa mit einem befristeten Visum für Arbeit oder Urlaub, erwirbt in der Regel keine australischen Wohnzeiten und keinen Anspruch auf eine staatliche australische Rente. Zeiten vor einem späteren Daueraufenthalt zählen ebenfalls nicht. Die Deutsche Rentenversicherung bietet dazu eine Beratung an, wie Sie in dieser Zeit in der deutschen Versicherung bleiben können.
Was in Australien statt der Rentenversicherung läuft
Wenn Sie in Australien arbeiten, gilt grundsätzlich australisches Recht. Es kommt auf den Arbeitsort an, nicht auf Ihren Wohnsitz oder den Sitz des Arbeitgebers. Eine gesetzliche Rentenversicherung wie in Deutschland gibt es dort nicht, also zahlen Sie auch keine Pflichtbeiträge. Stattdessen zahlt Ihr australischer Arbeitgeber in die Superannuation ein; der allgemeine Satz der Superannuation Guarantee beträgt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 12 %.
Wer mit einem befristeten Visum ausreist, kann sich diese Beiträge als Departing Australia Superannuation Payment (DASP) auszahlen lassen. Voraussetzungen nach dem Australian Taxation Office (ATO): Das Guthaben stammt aus einem befristeten Visum, das Visum ist erloschen, Sie haben Australien ohne weiteres aktives Visum verlassen und sind weder Staatsbürger noch Daueraufenthaltsberechtigter Australiens oder Neuseelands. Den Antrag können Sie erst nach der Ausreise stellen; das ATO empfiehlt, ihn schon vorher im Online-System vorzubereiten.
| Teil der DASP-Auszahlung | Steuersatz |
|---|---|
| Steuerfreier Anteil | keine Steuer |
| Versteuerter Anteil (taxed element) | 35 % |
| Unversteuerter Anteil (untaxed element) | 45 % |
| Working Holiday Maker, beide Anteile | 65 % |
Gerade beim Work and Travel bleibt also nach der Steuer deutlich weniger übrig, als auf dem Konto steht. Planen Sie die Superannuation deshalb nicht als Rentenbaustein ein, sondern als einmalige Auszahlung nach der Rückkehr.
Entsendung, Ausnahmevereinbarung oder freiwillige Beiträge
Nicht jede Arbeit in Australien fällt komplett unter australisches Recht. Die Deutsche Rentenversicherung nennt drei Wege, in der deutschen Versicherung zu bleiben:
- Entsendung: Ein Arbeitgeber mit Sitz und nennenswerter Tätigkeit in Deutschland schickt Sie im Rahmen Ihres deutschen Arbeitsverhältnisses befristet nach Australien, Sie bleiben in den deutschen Betrieb eingebunden und er zahlt Ihr Gehalt vollständig. Dann bleiben Sie höchstens 48 Monate in der deutschen Rentenversicherung. Zahlt eine australische Tochterfirma, ist es keine Entsendung.
- Ausnahmevereinbarung: Sie wird in der Regel für höchstens fünf Jahre geschlossen und kann um drei Jahre verlängert werden. Beantragt wird sie zusammen mit dem Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), am besten vier Monate vor Arbeitsbeginn; als Nachweis dient das Formular AU/DE 101.
- Pflichtversicherung auf Antrag: Wer für einen deutschen Arbeitgeber vorübergehend in Australien arbeitet, aber in den australischen Betrieb eingegliedert ist, kann auf Antrag versichert bleiben. Der deutsche Arbeitgeber muss ihn bis drei Monate nach Arbeitsbeginn stellen.
Das ATO beschreibt das deutsche Abkommen ebenfalls als Sonderfall unter Australiens Abkommen, mit Fällen nach Artikel 5 (derselbe Arbeitgeber, bis zu 4 Jahre) und Artikel 8 (verbundener Arbeitgeber, bis zu 5 Jahre); Details stehen auf der ATO-Seite zu bilateralen Abkommen.
Für alle anderen gibt es freiwillige Beiträge. Deutsche können unabhängig vom Wohnort ab 16 Jahren freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen und den Betrag zwischen Mindest- und Höchstbeitrag wählen. Für das laufende Jahr ist das nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
Beiträge erstatten lassen oder weiterführen?
Können Sie sich Ihre deutschen Beiträge vor dem Auswandern auszahlen lassen? Für deutsche Staatsangehörige geht das nach der Deutschen Rentenversicherung in der Regel erst, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und weniger als 60 Beiträge gezahlt haben, wobei australische Wohnzeiten mitzählen. Eine Erstattung beendet das Versicherungsverhältnis vollständig.
Für die deutsche Regelaltersrente brauchen Sie die Regelaltersgrenze und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren mit Beiträgen. Deutsche Beiträge und australische Wohnzeiten werden dafür zusammengezählt, sodass die meisten mehr als fünf Jahre erreichen. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise von 65 auf 67; die australische Age Pension gibt es erst ab 67.
Für eine australische Age Pension aus dem Ausland ist die Hürde höher. Services Australia nennt im Merkblatt zum Abkommen mit Deutschland: Sie brauchen das Rentenalter und zusammen mit deutschen Versicherungszeiten mindestens 10 Jahre; leben Sie bei Antragstellung außerhalb Australiens, sind in der Regel mindestens 12 Monate Australian Working Life Residence nötig, davon 6 Monate am Stück. Australische Renten werden nach Einkommen und Vermögen geprüft. Der Antrag kann meist bis zu 13 Wochen vorher gestellt werden.
So klären Sie Ihre Rente vor dem Umzug
- Versicherungsverlauf anfordern. Prüfen Sie, ob alle deutschen Zeiten erfasst sind, auch Ausbildung und Lücken.
- Ihren Visumweg einordnen. Mit befristetem Visum entstehen meist keine australischen Wohnzeiten; mit späterem Daueraufenthalt, etwa über das Visum 186, ändert sich das ab diesem Zeitpunkt.
- Entsendung prüfen. Schickt Sie Ihr deutscher Betrieb nach Australien, fragen Sie nach Entsendung, Ausnahmevereinbarung oder Pflichtversicherung auf Antrag, bevor Sie anfangen.
- Freiwillige Beiträge abwägen. Lassen Sie sich beraten, ob freiwillige Beiträge in Ihrer Lage sinnvoll sind, und merken Sie sich die Frist 31. März.
- Superannuation dokumentieren. Bewahren Sie Lohnabrechnungen und die Daten Ihres Super-Fonds auf, damit die DASP nach der Ausreise ohne Suche klappt.
Zuständig für Australien ist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen als Verbindungsstelle. Sie erreichen sie über das kostenfreie Servicetelefon 0800 1000 48028 (Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr) oder unter (+49)441 927-2563 aus dem Ausland. Was Sie sonst vor dem Flug erledigen sollten, steht in unserer Checkliste zum Abmelden beim Auswandern.
Häufige Fehler bei Rente und Superannuation
- Annehmen, jedes Arbeitsjahr in Australien zähle. Mit befristetem Visum entstehen in der Regel keine australischen Wohnzeiten.
- Die Superannuation für eine Rente halten. Sie ist eine Altersvorsorge über den Arbeitgeber; nach der Ausreise wird sie als DASP versteuert ausgezahlt.
- Die Antragsfrist für die Pflichtversicherung verpassen. Der Antrag muss bis drei Monate nach Arbeitsbeginn gestellt sein.
- Für Neuseeland dieselben Regeln erwarten. Dort gibt es kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.
- Arbeitsnachweise nicht sammeln. Ohne Lohnzettel und Verträge wird später jeder Nachweis mühsam. Optional hält ein verifiziertes Profil bei Talent Tabloid Ihre Berufsstationen nachprüfbar fest.
Warum Australien trotz allem auf Arbeitskräfte aus dem Ausland setzt, zeigen unsere Beiträge zur alternden Bevölkerung und dem Generationenbericht, zu den tatsächlichen Hürden beim Auswandern nach Australien und zur Frage, wo im Land Fachkräfte fehlen. Weitere Antworten finden Sie in unseren häufigen Fragen und bei den Jobs in Australien mit Visumsponsoring.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich mit dem Visum 482 später eine australische Rente?
Mit einem befristeten Visum wie dem 482 entstehen in der Regel keine australischen Wohnzeiten und kein Anspruch auf eine staatliche australische Rente. Erst Zeiten mit dem Recht auf Daueraufenthalt zählen, und frühere Jahre werden nicht nachträglich angerechnet.
Was passiert mit meiner Superannuation, wenn ich nach Deutschland zurückgehe?
Nach Ablauf des befristeten Visums und der Ausreise können Sie die Beiträge als DASP beantragen. Die Auszahlung wird versteuert, bei Working Holiday Makern mit 65 %, sonst je nach Anteil mit bis zu 45 %.
Kann ich mir meine deutschen Rentenbeiträge auszahlen lassen?
Als deutscher Staatsangehöriger in der Regel erst ab der Regelaltersgrenze und nur bei weniger als 60 Beiträgen. Die Erstattung beendet Ihr Versicherungsverhältnis vollständig, deshalb sollten Sie diesen Schritt vorher beraten lassen.
Gilt das Abkommen auch für Neuseeland?
Nein. Die Deutsche Rentenversicherung führt für Rentenansprüche ein Abkommen mit Australien, aber keines mit Neuseeland. Für Neuseeland müssen Sie Ihre deutsche Vorsorge also gesondert planen, etwa mit freiwilligen Beiträgen.
Wer hilft mir bei Fragen zur Rente und Australien?
Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen ist die Verbindungsstelle für Australien und über das kostenfreie Servicetelefon 0800 1000 48028 erreichbar. Fragen zur Superannuation beantwortet das australische Finanzamt ATO.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Abkommen von 2003 rechnet deutsche Beitragszeiten und australische Wohnzeiten zusammen, aber nur Zeiten mit Daueraufenthaltsrecht zählen in Australien.
- Mit befristetem Visum zahlt der Arbeitgeber 12 % in die Superannuation; nach der Ausreise gibt es sie versteuert als DASP.
- Entsendung, Ausnahmevereinbarung oder Pflichtversicherung auf Antrag halten Sie unter Umständen in der deutschen Versicherung.
- Freiwillige Beiträge sind von überall möglich, für das laufende Jahr bis 31. März des Folgejahres.
- Mit Neuseeland gibt es kein Rentenabkommen.
#rente #australien #sozialversicherungsabkommen #superannuation #rentenversicherung #auswandern
Auswandern nach Australien: Was kostet der Start in Euro, vom Visum bis zum Führungszeugnis?
Abmelden beim Auswandern: Was Sie in Deutschland vor dem Flug nach Australien regeln sollten
Lebenslauf für Australien: Fünf Jahre lückenlos und auf Englisch, so bauen Sie ihn auf