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Führungszeugnis, Fingerabdrücke, Datenaustausch: Was der gestoppte Plan der Migration 5 für Ihren Visumantrag bedeutet

Neuigkeiten · 28.09.2026 · 4 Min. Lesezeit

Eine Frau und ein Mann sichten gemeinsam Unterlagen an einem hellen Küchentisch mit Laptop und Kaffeetassen.

Australien, Kanada, Neuseeland, Großbritannien und die USA arbeiten in der Migrationspolitik eng zusammen. Man nennt sie die Migration 5 (M5). Ein geplanter Austausch von Daten über Vorstrafen der eigenen Staatsangehörigen liegt nun auf Eis: Im April 2026 haben die Staats- und Regierungschefs vereinbart, die Arbeit daran zu pausieren. Wenn Sie aus Deutschland nach Australien oder Neuseeland gehen möchten, sollten Sie wissen, was das bedeutet und was nicht. Die Kontrollen an der Grenze sind dadurch nicht lockerer geworden.

Worum es bei dem Plan ging

Die bestehenden Vereinbarungen der M5 betreffen Identitätsdaten für Migrationszwecke, nicht die Strafregister. Über sie werden keine Vorstrafen an die neuseeländische Polizei weitergegeben, und die Länder tauschen keine Informationen über ihre eigenen Staatsangehörigen aus.

In jüngeren Gesprächen ging es um einen engeren Ansatz: Mit anonymisierten Fingerabdruckdaten sollten Polizei- oder Strafregistersysteme abgefragt werden. Neuseeland kam zu dem Ergebnis, dass ausländische Behörden nach geltendem Recht keinen Zugriff auf seine Daten zu Verurteilungen bei Polizei und Gerichten für Migrationszwecke haben. Immigration New Zealand hat bestätigt, dass in dieser Erkundungsphase weder biometrische Daten noch Strafregisterdaten übermittelt wurden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat sich seit einer virtuellen Sitzung im März 2025 nicht mehr offiziell getroffen.

Warum das Recht den Plan gestoppt hat

Gestoppt wurde der Vorschlag durch rechtliche Grenzen, nicht durch fehlendes Interesse. Jedes Land hat eigene Regeln zu Datenschutz und Strafregistern, und diese erlauben einer ausländischen Grenzbehörde nicht ohne Weiteres einen Blick in die eigene Justiz. Für eine neue Version dieser Idee müssten zuerst die Gesetzgeber handeln.

Was weiterhin geteilt wird

Verwechseln Sie „auf Eis gelegt“ nicht mit „kein Datenaustausch“. Die M5 tauschen weiterhin automatisiert biometrische Daten und Identitätsdaten aus. Neuseeland hat solche Vereinbarungen mit den meisten Partnern seit Anfang der 2010er-Jahre, mit Großbritannien als Ausnahme. Im Mai 2025 einigten sich die Partner auf einen Rahmen zur Qualitätskontrolle, und Anfang 2026 begannen die ersten jährlichen Überprüfungen. Neuseelands Prüfung für das Kalenderjahr 2025 fand keine Datenschutzverstöße, keine Sicherheitsprobleme beim Systemzugang und keine versehentlichen oder unzulässigen Weitergaben an Partner.

Zahlen, die Neuseeland nach seinem Informationsfreiheitsgesetz (Official Information Act) veröffentlicht hat, zeigen, wie aktiv das System ist. Australien stellte im Jahr bis April 2026 mehr als eine Million Anfragen zu Reisedaten an Neuseeland, daraus ergaben sich 676 Treffer bei Fingerabdrücken. Neuseeland stellte an Kanada, Australien und Großbritannien jeweils rund 4.000 Anfragen, mit 383, 340 und 283 Treffern. Die Zahlen zu Kanada und den USA wurden geschwärzt oder zurückgehalten.

Gemessen an der Zahl der Anfragen gibt es nur wenige Treffer. Das System ist also ein breites Prüfinstrument, das einen kleinen Teil der Fälle markiert, vermutlich Menschen, die den Einwanderungsbehörden eines anderen Mitgliedslands schon aufgefallen sind.

Was Sie aus Deutschland vorbereiten sollten

Unabhängig vom Datenaustausch verlangen Australien und Neuseeland bei Visumanträgen in der Regel Führungszeugnisse und Erklärungen zum Leumund. Als Deutsche oder Deutscher beantragen Sie Ihr Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz. Achten Sie darauf, dass Ihr Name auf allen Unterlagen genauso geschrieben ist wie in Ihrem Reisepass.

Häufige Fehler beim Visumantrag

Der häufigste Fehler sind ungenaue Angaben. Da Identitätsdaten bereits geteilt werden, können Abweichungen bei Namen, Geburtsdatum oder Reisehistorie in mehreren Systemen auffallen. Ein zweiter Fehler ist, Vorstrafen zu verschweigen, wenn danach gefragt wird: Falsche Angaben können zur Ablehnung oder zu einer Einreisesperre führen. Behandeln Sie die Pause außerdem als vorübergehend, denn Regierungen können die Idee wieder aufgreifen, wenn sich die Rechtslage ändert. Bewahren Sie frühere Visumanträge, Ablehnungen und Reisedokumente geordnet auf. Und wenn Sie Vorstrafen oder frühere Ablehnungen haben, holen Sie sich vor dem Antrag fachkundigen Rat, etwa bei registrierten Migration Agents.

Wie technische Fehler im neuseeländischen Visumsystem Bewerber treffen können, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Pannen bei der Visumbearbeitung, und wie Australien Anträge priorisiert, in unserem Artikel zu den neuen Bearbeitungsprioritäten. Offene Stellen finden Sie unter Jobs in Australien und Neuseeland.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Migration 5?

Australien, Kanada, Neuseeland, Großbritannien und die USA. Die fünf Länder arbeiten in Migrationsfragen zusammen und tauschen biometrische Daten und Identitätsdaten aus.

Werden meine Vorstrafen jetzt automatisch weitergegeben?

Nein, der Austausch von Daten über Verurteilungen der eigenen Staatsangehörigen ist pausiert. Identitätsdaten und biometrische Daten werden aber weiterhin geteilt. Fragen nach Vorstrafen im Antrag müssen Sie trotzdem wahrheitsgemäß beantworten.

Brauche ich für Australien oder Neuseeland ein Führungszeugnis?

Bei Visumanträgen werden in der Regel Führungszeugnisse verlangt. In Deutschland stellt das Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis aus. Prüfen Sie, was für Ihr Visum genau gefordert ist.

Ist die Pause endgültig?

Nein. Regierungen können die Idee wieder aufgreifen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen ändern. Rechnen Sie also nicht damit, dass es dauerhaft so bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Migration 5 haben den Austausch von Strafregisterdaten zu eigenen Staatsangehörigen pausiert.
  • Biometrische Daten und Identitätsdaten werden weiterhin geteilt.
  • Machen Sie in jedem Antrag genaue und einheitliche Angaben.
  • Geben Sie Vorstrafen an, wenn danach gefragt wird.
  • Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz, wenn es verlangt wird.

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